Das Landgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 13.12.2005 (312 O 632/05), dass eine Markenverletzung durch Meta-Tags insbesondere abzulehnen sei, wenn der Inhaber der fremden Website kein Wettbewerber des Markeninhabers ist. Nur in Ausnahmefällen sei ein Verstoß gegen das Markenrecht eines Dritten zu bejahen. So z.B. wenn der Internetnutzer bewusst fehlgeleitet, d.h. nicht auf die Internetseite des Markeninhabers geleitet wird. Führt die Eingabe des strittigen Begriffes zudem wie im vorliegenden Fall zu über 39.000 Suchergebnissen, ist außerdem davon auszugehen, dass schon einem nicht ganz unerfahrenen Internetnutzer bewusst ist, dass nur wenige Ergebnisse zu dem Angebot des Markeninhabers gehören.Links:http://www.jurion.de/login/login_mobile.jsp?goToUrl=../urteil_mobil/136103.html&docid=1-136103
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Leider ist bis heute in der Rechtsprechung nicht höchstrichterlich geklärt, ob die unbefugte Verwendung einer Markenbezeichnung als Keyword in Webseiten oder Werbeanzeigen als Markenverletzung anzussehen ist. Das OLG Düsseldorf verneinte mit der Entscheidung vom 15.07.2003 (20 U 21/03) ebenfalls eine Verletzung von Markenrechten. Bei reinen Phantasieworten stellte das OLG Hamburg allerdings eine Verletzung fest (3 U 34/02).
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