Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 9.3.2005 (T-33/03) darüber zu entscheiden, ob die neue Marke „Hai“ für eine Energiegetränk gegen ältere Rechte der Marke „Shark“ (ebenfalls für Energiegetränke) verstößt. Die Richter stellten fest, dass eine Verwechslungsgefahr trotz einfacher Übersetzung nicht vorliege, da weder eine klangliche Ähnlichkeit noch ein begrifflicher Zusammenhang zum Produkt bestehe.Links:http://www.otto-schmidt.de/ovs_wirtschaftsrecht/wirtschaftsr_41264.html
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Internet- oder Multimediaunternehmen müssen darauf achten, nicht achtlos die Übersetzung einer international geschützten, englischen Marke zu verwenden. Im Zweifel sollte der Rat eines fachkundigen Rechtsanwaltes oder Wirtschaftsjuristen einzuholen.
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