Das Kammergericht Berlin hatte vor kurzem über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu entscheiden. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Abmahntätigkeit der BUG AG und deren Tochter, der E-Tail GmbH, die laut „IT-Business.de“ schon mehrfach durch Massenabmahnung aufgefallen waren, für rechtsmissbräuchlich befunden. Das Unternehmen hatte gegen einen eBay-Händler einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, da dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzte. Zwar hatte das Landgericht Berlin dem Antrag noch stattgegeben und dem Antragsgegner 84 Prozent der Verfahrens- und Beschwerdekosten auferlegt, nach der Entscheidung des Berufungsgerichtes hat nun allerdings die BUG AG die Kosten zu tragen. Aus der hohen Anzahl der laufenden Verfahren und der Vorgehensweise des Antragsstellers schlussfolgerten die Richter, dass das Hauptinteresse des Antragsstsellers die Verursachung von Kosten sei. Beispielsweise rechtfertige die von der BUG AG praktizierte Auswahl des durchführenden Gerichts, dass offenkundig darauf abzielt, ein dem jeweiligen Gegner ortsfernes Gericht auszuwählen, die Annahme eines Missbrauches. Die Richter stellten daher eine Schädigungsabsicht fest. Es könne nicht angehen, dass „vor dem Landgericht Köln ein Antragsgegner aus Hamburg (ferner aus Bautzen und Pirmasens) in Anspruch genommen wird, wohingegen vor dem Landgericht Hamburg Antragsgegner aus Bonn und aus der Nähe von Düsseldorf in Anspruch genommen werden.“
Bericht bei IT_Business.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Weiterhin jagt im Internet eine Abmahnwelle die nächste. Auf eher unangenehme Weise hat so z.B. „Marions-Kochbuch“ sogar in den Medien Berühmtheit erlangt (s. z.B. Artikel bei Welt-Online). Gezielt suchen Abmahnanwälte nach Rechtsbrüchen im Internet weniger um des Rechtes wegen, sondern vielmehr um Kosten und Gebühren entstehen zu lassen. Das obige Urteil zeigt allerdings, dass dieser Praxis mit guter Recherche über den Abmahnenden u.U. begegnet werden kann. Dass nun erstmals ein Oberlandesgericht den Rechtsmissbrauch bei solchen Online-Abmahnungen festgestellt hat, lässt auch hoffen, dass „die See sich zunehmend beruhigt“.
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