KG bestätigt verlängerte Widerrufsfrist bei eBay

Das Kammergericht Berlin entschied abermals mit dem Beschluß vom 05.12.2006 (5 W 295/06), dass die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen über das Auktionshaus eBay einen Monat beträgt. Nach dem Wortlaut...

2817 0
2817 0

auktionenDas Kammergericht Berlin entschied abermals mit dem Beschluß vom 05.12.2006 (5 W 295/06), dass die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen über das Auktionshaus eBay einen Monat beträgt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes könne die Frist nur in dem Fall 2 Wochen betragen, in dem die Belehrung dem Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt worden ist. Dies sei aus technischen Gründen bei eBay nicht möglich, denn das zur Verfügung stellen im Rahmen des Angebots erfülle nicht die Voraussetzung der Übermittlung. Texte, die in das Internet eingestellt, dem Verbraucher aber nicht (z.B. per E-Mail) übermittelt werden, erfüllen das Erfordernis der Schriftform nur, wenn dieser sie zuvor ausgedruckt oder gespeichert hat. Die somit falsche Belehrung über das Widerrufsrecht stellt somit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, weil gegenüber dem Verbraucher die vorgeschriebenen Informationen nicht klar und deutlich mitgeteilt werden.Links:http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_295-06.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das Grundprinzip von eBay macht es unmöglich, den Verbraucher vor Abschluß des Kaufvertrages ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren, da der Käufer erst – und dann aber auch verbindlich – im Zeitpunkt des Vertragsschlußes (Ende der Auktion) feststeht. Das KG Berlin entschied dies bereits mit dem Urteil vom 18. Juli 2006 (5 W 156/06).

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article