Klingelton-Werbung in Jugendmagazinen wettbewerbswidrig

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 06.04.2006 (I ZR 125/03), dass Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, insoweit die Kosten lediglich über Minutenpreise dargestellt...

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kundenDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 06.04.2006 (I ZR 125/03), dass Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften gegen das Wettbewerbsrecht verstoße, insoweit die Kosten lediglich über Minutenpreise dargestellt werden. Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen, nach deren Auffassung auf diese Weise die geschäftliche Unerfahrenheit der Zielgruppe ausgenutzt werde. Durch die Ungewissheit über die Dauer für den Download eines Klingeltons seien die enstehenden Kosten nicht offenkundig dargelegt. Die Richter teilten diese Ansicht, da es Minderjährigen nicht möglich sei, die durch die Werbung angepriesene Leistung in Bezug auf Bedarf, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen zu bewerten. Die beklagte Werbung stelle die Kosten nicht überschaubar dar und ist somit unzulässig.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f0d33c1ff9265bb850d5e02a69794638&nr=35848&pos=0&anz=1

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bei Werbemaßnahmen gegenüber Kindern oder Jugendlichen sollte der Unternehmer vorsichtig vorgehen. Eine Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Minderjährigen wird zwar nicht grundsätzlich bejaht, dennoch sind die Anforderungen an diese Art des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht in der Rechtsprechung nicht sehr hoch. In der Folge kann es zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen kommen.

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