LG Braunschweig bejaht Markenverletzung durch AdWords

Das Landgericht Braunschweig entschied mit dem Urteil vom 28.12.2005 (9 O 2852/05 (388)), dass die Verwendung eines fremden Markennamens bei den Google AdWords eine Markenverletzung darstellt. Dies gelte...

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haftungDas Landgericht Braunschweig entschied mit dem Urteil vom 28.12.2005 (9 O 2852/05 (388)), dass die Verwendung eines fremden Markennamens bei den Google AdWords eine Markenverletzung darstellt. Dies gelte auch dann, wenn der Begriff nur als Keyword verwendet werde, und nicht explicit in der Werbeanzeige auftauche. Der Suchmaschinenbenutzer müsse vernünftigerweise erwarten können, dass ihm nach Eingabe des geschützten Begriffes nur Angebote der Klägerin aufgezeigt werden, befanden die Richter. Folglich hat die Beklagte die Verwendung der geschützten Marke in den Google AdWords nun zu unterlassen. Die Rechtslage ist hier allerdings umstritten.Links:http://www.lexexakt.de/glossar/lgbraunschweig9_O-2852-05-388.php

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das LG Braunschweig folgt damit der Rechtsprechung des LG Münchens vom 27.10.2005. Das LG Hamburg sowie das OLG Wien befanden die Verwendung hingegen für zulässig. Möchte ein Unternehmer auf der sicheren Seite sein, sollte er die Verwendung von Markennamen in Google Adwords aber ersteinmal unterlassen.

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