Gestern wurden erstmals Betreiber von sogenannten Abofallen vom LG Göttingen zu Haftstrafen verurteilt. Nachdem seit längerer Zeit diverse Prozesse gegen Betreiber solcher Websites überwiegend in Unterlassungserklärungen und Geldstrafen endeten, sprach das besagte LG ein Urteil mit Haftstrafen auf Bewährung für vollendeten gewerbsmäßigen Betrug aus.
Hintergrund: Seit 2007 betrieben drei Studenten der Rechtswissenschaft eine Abofall unter der Domain „fabrik-einkauf.com“. Das Geschäftsmodell basierte darauf, dass die Website sowie ein Gewinnspiel per Spam-Mails beworben wurde. Die User mussten sich dort registrieren und erhielten nach erfolgter Eingabe ihrer Daten eine Aborechnung über €84,- pro Jahr. Der Erlös aus dieser Unternehmung belief sich auf ca. €13.000,-, wie die Betreiber selbst angaben.
Das Gericht verurteilte die beiden Haupttäter zu 18 und 15 Monaten auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betruges. Zudem wurde ein weiterer Student zu sechs Monaten wegen Beihilfe verurteilt. Die Täter waren zwischen 25 und 26 Jahre alt.
Links:Bericht bei heise.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Derzeit sind viele Seiten im Umlauf, die versuchen mit solchen Mitteln hohe Gewinne zu erzielen. Auf Grund der vielen Klagen von Opfern solcher Angebote und diverse Beschwerden von Verbraucherschützern gehen die Staatsanwaltschaften und die Gericht immer härter gegen Betreiber solcher Angebote vor. Es ist zu erwarten, dass auch weitere Gerichte mit ähnlichen Urteilen nachziehen werden.
Auf Grund der Neuregelung des Verbraucherschutzes sollten jedoch zukünftig solche Angebote ein nicht ganz so leichtes Spiel haben. Zumindest wird die Anwerbung potenzieller Opfer solcher Fallen durch die neuen Regelungen zur E-mailwerbung deutlich erschwert.
Bei jeglichen Aboangeboten sollte auf die Rechtmäßigkeit dieser geachtet werden um Anklagen zu vermeiden. Die sogenannten Abofallen sind oftmals in Form von Verlinkungen auf vollkommen legalen Websites zu finden. Vor allem Anbieter von Partnerprogrammen zum Linktausch sowie andere Anbieter von Linksharing sollten hier aufpassen.
Die besagten Angebote sind zudem in Form von diversen Onlinetests im Umlauf. Oftmals werden Mitarbeiter verschiedener Unternehmen auf Grund von Unachtsamkeit Opfer solcher Fallen. Hier sollten die Arbeitgeber auf klare Kontrollen wert legen und genaue Hinweise bezüglich solcher Websites an die Mitarbeiter weiterreichen.
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