Das Landgericht Hamburg veröffentlichte vor Kurzem die Entscheidung zum Thema „Haftung der Forenbetreiber“. In dem Verfahren vom 2.12.2005 (324 O 721/05) hielten die Richter eine einstweiligen Verfügung gegen den weitbekannten Heise-Verlag aufrecht, wonach es verboten worden ist, Forumsbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgefordert wurde, durch massenhafte Downloads des Programms „k.exe“ den Server-Betrieb des Klägers zu stören. Zur Begründung ist nun zu lesen, dass es nach Ansicht der Richter geboten sei, Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass über die Foren keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden. Technisch sei eine solche Einflussnahme auch im Grundsatz ohne Weiteres möglich. Dass eine Kontrolle bei etwa 6.600 Einträgen pro Tag nur schwer möglich sei, ließen die Richter als Einwand nicht gelten. Das Urteil ist im Volltext bei IT-Rechtsinfo abrufbar.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/16/
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Begründung des LG Hamburgs wirft nun leider mehr Fragen auf, als es Antworten gibt. Zum einen bleibt offen, in wie weit eine Prüfung der Einträge vorzunehmen ist (reicht ein Blacklist-Filter?). Fraglich ist zudem, ob das Urteil nicht dem EG-Recht widersprüchlich gegenüber steht. Nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr sei es einem Unternehmen wie dem des Heise-Verlages nämlich nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen.
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