Marke auch als Beschreibung in Domains unzulässig

Das Landgericht Düsseldorf entschied mit dem Urteil vom 19.07.2006 (2a O 32/06), dass auch die Verwendung einer Marke in lediglich beschreibender Form in Internet-Domains unzulässig ist. Die Sache...

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domainrecht2Das Landgericht Düsseldorf entschied mit dem Urteil vom 19.07.2006 (2a O 32/06), dass auch die Verwendung einer Marke in lediglich beschreibender Form in Internet-Domains unzulässig ist. Die Sache kam zu Gericht, da sich die Inhaberin der beim DPMA eingetragenen Wort- und Bildmarke „CAT“, die unter dieser Bezeichnung weltweit Bau- und Bergbaumaschinen, Diesel- und Erdgasmotoren sowie Industriegasturbinen vertreibt, durch die Domain „cat-ersatzteile.de“ in ihren Rechten verletzt sah. Zu Recht, befanden die Richter. Zwischen der streitgegenständlichen Internet-Adresse und der Marke bestehe eindeutig eine Verwechslungsgefahr. Zudem können sich der Beklagte nicht auf eine Rechtmäßigkeit der Verwendung wegen § 23 Nr.3 MarkenG berufen, wonach die Benutzung einer fremden Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, gestattet wird, soweit die Benutzung dafür notwendig ist. Notwendig sei die Verwendung der Marke in der Domain nur, wenn dies die einzige Möglichkeit wäre, die Öffentlichkeit über den Hersteller zu informieren. Dies könne aber auch durch die Nennung auf der Internet-Seite geschehen. Der Beklagte hat die Verwendung der Domain somit zu unterlassen.Links:http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2006/2a_O_32_06urteil20060719.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Verwendung von fremden Marken in Internet-Domains ist fast ausnahmslos unzulässig. Das Markenrecht schützt nicht nur die identische Verwendung geschützter Marken, sondern auch die ähnliche Verwendung (Verwechslungsgefahr).

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