Marken-Domain auch bei sofortiger Weiterleitung unzulässig

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 20.01.2006 (6 U 146/05), dass die Verwendung einer fremden Marke als Domain-Adresse auch dann unzulässig sei, wenn der Internet-Nutzer direkt...

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markenrechtDas Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 20.01.2006 (6 U 146/05), dass die Verwendung einer fremden Marke als Domain-Adresse auch dann unzulässig sei, wenn der Internet-Nutzer direkt zu einer anderen Adresse umgeleitet wird. In dem vorliegenden Fall handelte es sich dabei um die Marke „ecolab“, dessen Inhaber von dem Domain-Inhaber die Unterlassung forderte. Zu Recht, wie die Richter einhergehend mit dem Urteil der Vorinstanz entschieden. Unabhängig davon, ob die Umleitung mit Hilfe des HTML Befehls „Refresh“ oder über einen Link hergestellt werde, sei eine markenmäßige Benutzung zu bejahen. Da beide Parteien zudem u.A. mit Reinigungsmitteln oder ähnlichen Waren handeln, stellten die Richter auch eine Verwechslungsgefahr fest. Dem Unterlassungsanspruch wurde somit stattgegeben.Links:http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2006/6_U_146_05urteil20060120.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

In der Rechtsprechung der bundesdeutschen Gerichte gilt ungebrochen der Grundsatz, dass die Verwendung einer fremden Marke als Domain-Adresse unzulässig ist und die Rechte des Markeninhabers verletzt. Unternehmer sollten somit vor jeder Registrierung die Bezeichnung beim DPMA prüfen oder durch einen Anwalt prüfen lassen, um späteren Problemen mit der Internet-Adresse aus dem Weg zu gehen.

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