Markenrechtsverletzung bei Facebook

Wenn ein Internetnutzer bei einem sozialen Netzwerk Namen von bekannten Marken oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen für die Betitelung seines Nutzerkontos oder einer Gruppe verwendet, kann dies zu Abmahnungen...

4694 0
4694 0

Wenn ein Internetnutzer bei einem sozialen Netzwerk Namen von bekannten Marken oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen für die Betitelung seines Nutzerkontos oder einer Gruppe verwendet, kann dies zu Abmahnungen wegen Marken- und Namensrechtsverletzungen führen.

Zu einer solchen Entscheidung des KG Berlin (Az.: 5 W 71/11) kam es am 01.04.2011 auf Grund einer Unterlassungsklage eines Kinobetreibers aus Berlin.
Er begehrte Unterlassen gegen eine Facebook-Gruppe, die eine Gruppe unter dem Namen seines Kinos eingerichtet hatte, um in dem Gebäude des ehemaligen Kinos stattfindenden Veranstaltungen zu bewerben. Der Betreiber des Kinos, welches den besagten Namen trug, sah hierin eine Markenrechtsverletzung.

Das KG Berlin lehnte das Begehren zwar ab, stellte jedoch fest, dass es grundsätzlich möglich sei eine Markenrechtsverletzung dadurch zu begehen, dass man ein Nutzerkonto oder eine Gruppe mit einem Markenbegriff benennt.
Der Fall bezüglich des Kinos sei allerdings anders zu beurteilen, da hier nur eine bestimmte Örtlichkeit bezeichnet würde, deren Verwendung nicht untersagt werden kann. Der Betreiber des gleichnamigen Kinos hat die Verwendung des Namens bei Facebook zu dulden, da hier nur der Veranstaltungsort bezeichnet wird, dessen Verwendung gem. §23 Nr. 2 MarkenG durchaus erlaubt ist. Somit hat der Betreiber im vorliegenden Fall kein Unterlassungsanspruch aus §14 Abs. 2, §15 Abs. 2, 3 MarkenG.

Links:

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die vorliegende Entscheidung spielt für Internetnutzer, die privat in sozialen Netzwerken unterwegs sind eine größere Rolle, als für Unternehmen. Für Unternehmen sollte es ohnehin eine Selbstverständlichkeit darstellen, dass die Verwendung fremder Namen und Marken stets zu rechtlichen Problemen führen kann.

Für Unternehmen stellt dieses Urteil viel mehr einen neuen Schutz dar, falls sie herausfinden sollten, dass Dritte ihre Namen und Marken in sozialen Netzwerken, ohne das Vorliegen einer Erlaubnis nutzen. Bereits jetzt sind mehrere Anwälte bei Facebook unterwegs um nach Rechtsverletzungen zu suchen und diese abzumahnen.
Generell sollte bei Unklarheiten in markenrechtlichen Belangen stets ein IT- und Markenrechtsexperte herangezogen werden.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article