Mehr Schutz vor Missbrauch für Auktions-Nutzer

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 13.01.2006 (19 U 120/05), dass ein Verkäufer bei Online-Auktionen nicht durch ein verwendetes Passwort berechtigterweise davon ausgehen kann, einen Vertragspartner...

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auktionenDas Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 13.01.2006 (19 U 120/05), dass ein Verkäufer bei Online-Auktionen nicht durch ein verwendetes Passwort berechtigterweise davon ausgehen kann, einen Vertragspartner erhalten zu haben. Das Gericht will damit sagen, dass ein von der registrierten Person abweichender Dritter, der Kenntnis über das entsprechende Passwort hat, nicht folglich eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht besitzt. Somit könne diese Person auch keinen Vertrag für die registrierte Person schließen. Nach Ansicht der Richter sei aufgrund der unvermindert gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten kein schützenswerter Vertrauenstatbestand bei Online-Auktionen vorliegend. Die Klage auf Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für einen bei eBay ersteigerten PKW Porsche 996 Carrera wurde somit zurückgewiesen.Links:http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/koeln/j2006/19_U_120_05urteil20060113.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Der IT-Unternehmer sollten beachten, dass nach der gängigen Rechtsprechung die unter einem Benutzernamen abgegebene Erklärung nicht immer dem Registrierten zugerechnet werden kann. Die Missbrauchsmöglichkeiten im Internet seien nach der zu Meist einheitlichen Ansicht der Richter dafür noch zu groß.

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