Mit dem Beschluss vom 04.07.2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung von Verbraucherrechten bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen verabschiedet.
Unternehmen, die europaweit tätig sind und bei ihren Geschäften zum Beispiel durch irreführende Werbung oder unzulässige Vertragsklauseln kollektive Verbraucherrechte verletzen, sollen so schneller und effektiver zur Verantwortung gezogen werden können. Bei dem Gesetz handelt es sich um die Umsetzung der EG-Verordnung Nr.2006/2004. Demnach soll unter den europäischen Verbraucherschutzbehörden ein Netzwerk geschaffen werden, dass eine bessere Reaktion auf unzulässige Geschäftspraktiken ermöglichen soll. Bei grenzüberschreitenden Verstößen sollen sich die nationalen Behörden gegenseitig unterstützen, so dass z.B. auf Ersuchen einer Schwesterbehörde eines EU-Nachbarlandes alles Erforderliche getan werden muss, um festzustellen, ob ein behaupteter Verstoß gegen Verbraucherrechte vorliegt. In der BRD soll nach dem Gesetzentwurf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die deutsche Verbindungsstelle für das Netzwerk sein.Links:Bericht bei Otto Schmidt
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Grundsätzlich werden an den Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C) höhere Anforderungen gestellt als unter Unternehmen (B2B). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). So muss dem Verbraucher im Internet z.B. die Möglichkeit zum Abruf und zur Speicherung der AGB eingeräumt werden.