Meinungsfreiheit: Greenpeace darf Müllermilch als „Gen-Milch“ bezeichnen

IT-Unternehmen sind sich häufig nicht sicher, ob die eigene Werbung ggf. andere Unternehmen in ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt. Gerade bei vergleichender Werbung stellt sich diese Frage häufig. Der Bundesgerichtshof...

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haftung_internet_03IT-Unternehmen sind sich häufig nicht sicher, ob die eigene Werbung ggf. andere Unternehmen in ihrem Persönlichkeitsrechten verletzt. Gerade bei vergleichender Werbung stellt sich diese Frage häufig. Der Bundesgerichtshof hat nun zum Umfang der Meinungsfreiheit bei Berichterstattung über fremde Unternehmen ein Grundsatzurteil gesprochen. Der Verein Greenpeace hatte die Milch der Firma Theo Müller GmbH & Co. KG („Müllermilch“) öffentlich wiederholt als „Gen-Milch“ bezeichnet und dies damit begründet, dass feststehe, dass die Kühe mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden. Theo Müller ging vor Gericht mit der Behauptung, die Bezeichnung „Gen-Milch“ wecke den Eindruck, dass gerade die Milch gentechnisch verändert sei, was jedoch nicht zutreffe. Der 6. Senat des BGH segnete die Berichterstattung von Greenpaece jedoch nun als von der Meinungsfreiheit geschützt ab. Insoweit bringe die Bezeichnung Gen-Milch als Oberbegriff der von Greenpeace e.V. durchgeführten Kampagne plakativ und schlagwortartig dessen Ablehnung gegen die Herstellung von Milchprodukten unter Verwendung von Milch zum Ausdruck, die unter anderem von Kühen stammt, die auch mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert werden, ohne dass diese Produkte – geltendem Recht entsprechend, das eine Kennzeichnungspflicht insoweit nicht vorsieht – entsprechend gekennzeichnet werden. Diese Ablehnung sei aber von der Meinungsfreiheit geschützt.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=254744&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Trotz Rufschädigung darf Greenpeace weiter den Begriff „Gen-Milch“ mit der Theo Müller GmbH & Co. KG in Verbindung bringen. Unternehmen sollten diese Rechtsprechung bei der eigenen Unternehmensführung berücksichtigen und bei ähnlichen Fällen aus strategischen Gründen von einem umfangreichen Klageverfahren ggf. absehen. Vielversprechender wäre es möglicherweise gewesen, frühzeitig mit Greenpeace Gespräche aufzunehmen, um eine negative Berichterstattung mittels einlenkender Maßnahmen zu unterbinden.

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