Nachweis der Überschuldung bei Rückzahlungsanspruch

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 07.03.2005 (I ZR 138/03), dass ein Insolvenzverwalter den Überschuldungsstatus einer GmbH nachweisen muss, wenn er von einem Gesellschafter die Rückzahlung einer...

2381 0
2381 0

startupDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 07.03.2005 (I ZR 138/03), dass ein Insolvenzverwalter den Überschuldungsstatus einer GmbH nachweisen muss, wenn er von einem Gesellschafter die Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes verlangt. Dabei reicht ein nach handelsrechtlichen Grunsätzen ermittelter und nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz nicht aus. Vielmehr seien bei der Feststellung des Überschuldungsstatus stille Reservern offen zu legen und Wirtschaftsgüter mit dem Veräußerungswert anzusetzen. Im konkreten Fall war streitig, ob das an die GmbH vermietete Grundstück seitens eines Gesellschafters eine eigenkapitalersetzende Maßnahme gewesen sei, da Uneinigkeit über den Anfangszeitpunkt der Krise bestand.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c35358aa58d058ec37d7cd6b8cc2ad96&nr=32353&pos=0&anz=1

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Als GmbH-Gesellschafter sollte man wissen, dass Darlehen, die ein Gesellschafter der GmbH im Zeitpunkt der Krise zur Verfügung stellt, im Falle der Insolvenz nur nachrangig behandelt werden. Dies gilt auch für Leistungen, die dem Darlehen wirtschaftlich entsprechen (so z.B. die Vermietung eines Grundstückes).

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article