Sobald Unternehmen Produkte in einer Verpackung verkaufen, unterfallen sie der Verpackungsverordnung. In der IT-Branche betrifft dies insbesondere den Bereich Hardware, also Hersteller, Reseller und Einzelhändler. Bislang war es möglich, den Käufer lediglich darauf hinzuweisen, wo er die Produkt- oder Transportverpackung kostenlos entsorgen kann. Aufgrund einer am 21.02. in Kraft getretenen Änderung müssen Verkäufer jedoch nun einem Entsorgungssystem beitreten. Dies ist mit einigem Aufwand verbunden, so dass sich jeder Verkäufer von verpackten Produkten mit dem Thema beschäftigen sollte.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=253403
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Rechtsanwalt Dr. Wulf hat zur Änderung der Verpackungsverordnung bereits im Januar 2008 einen Aufsatz verfasst. Sie können diesen Beitrag auf der Downloadseiteherunterladen.