Neuer Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht vorgestellt. Fokus des Entwurfs ist die weitere Reduzierung der Nutzungswertersatzansprüche bei Warenlieferungsverträgen im Fernabsatz. Nach den Neuregelungen des Entwurf wird...

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Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht vorgestellt. Fokus des Entwurfs ist die weitere Reduzierung der Nutzungswertersatzansprüche bei Warenlieferungsverträgen im Fernabsatz.

Nach den Neuregelungen des Entwurf wird dem Händler nur noch dann ein Wertersatzanspruch gewährt, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und die Funktionsweise hinausgeht.

Die Grundvoraussetzung dafür, dass ein Unternehmer überhaupt Wertersatz fordern kann, ist ein Hinweis des Verbrauchers auf diese Regelung sowie das allgemeine Widerrufsrecht.

Die Gründe für den Gesetzesentwurf sind in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Wertersatz bei Fernabsatzverträgen vom September 2009. Hier hat der EUGH entschieden, dass die bisherigen Regelungen zum Widerrufsrecht, welche einen generellen Wertersatz bei fristgemäßer Ausübung des Widerrufsrechts durch einen Verbraucher vorsehen, rechtswidrig seien.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:

Bisher handelt es sich nur um einen Gesetzesentwurf. Sofern dieser allerdings verabschiedet werden sollte, wird es eine Anpassung der verwendeten Widerrufs- sowie Rückgabebelehrungen geben müssen. Der Entwurf sieht hier bereits ein neues Muster vor. Darüberhinaus werden einzelne Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Einführungsgesetzes zum BGB  (EGBGB) und anderer Nebengesetze geben. Dies müssen verbindlich umgesetzt werden. Für Händler bedeutet diese Änderung möglicherweise Verluste, da die zurückgeschickten Sachen zwar nicht mehr als „Neu“ verkauft werden können, ein Wertersatz allerdings nicht erhoben werden kann.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzesentwurf umgesetzt wird. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen im Widerrufsrecht.

 

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