Neuer Referentenentwurf des Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium stellte am 17.11.2006 einen Referentenentwurf vor, der den Schutz des geistigen Eigentums weiter verbessern soll. Bei dem Entwurf handele es sich auch um die Umsetzung der...

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anmeldungen_03Das Bundesjustizministerium stellte am 17.11.2006 einen Referentenentwurf vor, der den Schutz des geistigen Eigentums weiter verbessern soll. Bei dem Entwurf handele es sich auch um die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in deutsches Recht. U.a. soll das Auskunftsrecht der Urheber insofern erweitert werden, als dass auch Auskunftsansprüche gegen Dritte bestehen können. Werden Werke illegal auf Tauschbörsen im Internet angeboten, so sollen z.B. die Provider zur Herausgabe der Nutzer-Informationen verpflichtet werden können. Auch für die Berechnung des Schadensersatzes sollen künftig neue Regeln bestehen. Hier hat der Urheber die Wahl, die Schadenshöhe nach dem konkret entstandenen Schaden, dem Gewinn des Verletzers oder einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr zu berechnen. Die neue EU-Grenzbeschlagnahmeverordnung sieht zudem ein vereinfachtes Verfahren bezüglich der Vernichtung von Piraterieware vor. Die Vernichtung soll dann bereits ohne richterlichen Beschluss möglich sein, wenn der Verfügungsberechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.Links:http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/4995.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Hatte die Bundesjeustizministerin bereits mit Abschluss des „Zweiten Korbs“ der Urheberrechtsnovelle im März 2006 das Urheberrecht „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht (vgl. IT-Rechtsinfo News vom 22.03.06), scheint doch der Vorgang nocht nicht beendet. Dies begründet sich aber schlechthin dadurch, dass sich Technik und Medien mittlerweile in einem Tempo entwickeln, welches das Recht kaum mitzuhalten vermag.

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