Seit dem 20.12.2010 gibt es neue Energiekennzeichnungspflichten für Vertreiber von Elektrogeräten. Die Umstellung ist jedoch mit Übergangsfristen versehen. Bisher mussten die Hersteller und Verkäufer von Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Kühlschränken, Backöfen, Lampen und Spülmaschinen, ihre Geräte mit dem sog. EU-Label kennzeichnen, welches die Geräte in die Energieeffizienzklassen A-G unterteilt hat. Seit dem 20.12.2010 ist nun auch die Kennzeichnung von Fernsehgeräten Pflicht. Es gelten allerdings Übergangsfristen.
Die neuen EU-Labels können seit dem 20.12.2010 von Herstellern und Händlern verwendet werden. Für noch ca. ein Jahr dürfen allerdings auch Geräte mit dem bisherigen EU-Label versehen sein.
Alle neu auf den Markt gebrachten Geräte müssen von Herstellern jedoch bereits jetzt mit dem neuen Label ausgestattet werden. Die Übergangsfristen für Hersteller und Händler sind bei Kühlgeräten und Fernsehern bis 30.11.2011. Online-Händler müssen die Anpassungen aber erst ab dem 30.03.2012 vorgenommen werden.
Für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen laufen die Übergangsfristen bis zum 20.12.2011. Online-Händler, wiederrum müssen die Anpassungen erst bis zum 20.04.2012 implementiert haben.
Somit ergibt sich für Hersteller die Möglichkeit sich innerhalb von 12 Monaten an die neuen Regelungen anzupassen. Händler haben 16 Monate Zeit. Hier ist vor allem zu beachten, dass sämtliche Werbematerialien zu den besagten Geräten ebenfalls entsprechend den neuen Labels geändert werden müssen.
Für alle Geräte wurden neue Energieeffizienzklassen eingeführt. So war die höchste Energieeffizienzklasse bisher A++ und wurde nun zu A+++ umgestaltet.
Neben der Anpassung der Effizienzklassen müssen nun auch weitere Angaben auf den Labels gemacht werden. Darüberhinaus gibt es für die Größe der Labels genaue Vorgaben.
Hierzu sollte man folgende Informationen beachten:
Links:Genaue Vorgaben auf stromeffizienz.de
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bereits vor dem 20.12.2010 wurde die Nichtangabe von Pflichtinformationen als Ordnungswidrigkeit betrachtet und führte zu Bußgeldern sowie ggf. wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Daran wird sich nichts ändern.
Für alle Händler ist es wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und sich bei der Umsetzung strikt an die Vorgaben zu halten, da hier sonst schnell Abmahnungen drohen.
Händler, die Fernsehgeräte anbieten sollten am stärksten aufpassen, da sich für sie in Sachen Kennzeichnungsrecht Neuland auftut. Hier läuft die Übergangsfrist bis zum 30.03.2012.
Vor allem sollten alle Händler auch daran denken, jegliche Werbeprospekte und Angebotsbeschreibungen bei der Änderung zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen einen IT-Recht Experten aufzusuchen.