Neues Gesetz gegen Kostenfallen vorgestellt

Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Tagen einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgestellt. Da eine europäische Lösung bisher nicht gefunden wurde, entschied sich das Ministerium selbst...

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Das Bundesjustizministerium hat vor einigen Tagen einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgestellt. Da eine europäische Lösung bisher nicht gefunden wurde, entschied sich das Ministerium selbst zu handeln. Nach diesem Entwurf, muss nur derjenige Zahlen, der durch einen Button bestätigt hat, dass er die Zahlungspflicht eines Angebots kennt und mit dieser einverstanden ist.

Obwohl die Bundesregierung schon vor einiger Zeit einen Vorschlag an die europäische Kommission geschickt hat, ist auf dieser Ebene bisher Wenig bis Garnichts passiert. Daher entschied sich die Regierung eine eigene Regelung zu schaffen, die Verbraucher vor dubiosen und unseriösen Internetangeboten schützen soll. Die Grundlage des Gesetzes ist eine Buttonlösung. Genau diese wurde auch der EU vorgeschlagen.

Demnach soll nur derjenige Zahlen, der die Kostenpflicht kennt. Hierüber soll zukünftig der Betreiber der jeweiligen Websites mit einem zusätzlichen Button informieren, den der Verbraucher vor Abschluss des Vertrags anklicken muss. Internetanbieter werden somit dazu verpflichtet, mit deutlichen Hinweisen über den genauen Preis und den Umfang der Leistung zu informieren. Die Zahlungspflicht entsteht durch das anklicken des Buttons, der eine Einverständniserklärung zur Zahlungspflicht darstellt.

Dennoch ist eine europäische Lösung wünschenswert, da längst nicht alle Betreiber von Kostenfallen aus dem deutschen raum stammen. Viele der Websites sitzen in den Nachbarländern, was dazu führt, dass eine deutsche gesetzliche Regelung nicht greifen würde und die Betreiber weiterhin ihre unseriösen Praktiken umsetzen können.

Obwohl auch das gegenwärtig geltende Recht bereits vor Kostenfallen schützt und dem Verbraucher die Möglichkeit bietet, den Vertrag auf Grund von Unkenntnis anzufechten oder zu widerrufen, zahlt dennoch eine Vielzahl von Verbrauchern aus Unkenntnis oder auf Grund von rabiater Verfolgung der vermeintlichen Schuldner durch Inkasso-Anwälte.
Neben den Schutzrechten der Verbraucher, die bereits heute wirksam bestehen, haben zudem Mitbewerber oder Verbraucherverbände die Möglichkeit Unterlassungs- und Beseitigungsklagen gegen die Kostenfallen zu erwirken. Auch eine wettbewerbsrechtliche Gewinnabschöpfung in Fällen vorsätzlichen Handelns ist denkbar.

Zudem sind die Bundesländer dazu in der Lage Bußgelder wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung zu verhängen oder strafrechtlich gegen die Betreiber vorzugehen.

Dennoch bedarf es einer zusätzlichen Lösung, die das Problem der Kostenfallen bereits vor dem Eintritt eines Problems bekämpf. Die Verfolgungen nachdem ein Missbrauch gemeldet wurde, ist oftmals schwierig und, wie oben erwähnt zahlen einige Verbraucher auf Grund von Unkenntnis oder Angst.
Genau hierzu bietet sich die sog. Buttonlösung an. Sie soll verhindern, dass es überhaupt erst zu der Stellung von Kostenfallen kommt.
Die Bundesregierung forderte von der EU die Aufnahme einer solchen Lösung in die europäisches Verbraucherrichtlinie, doch dies dauert den Ministern zu lange. Zudem müsste eine solche Regelung noch in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie wirksam wird. Auch dies wäre ein zusätzlicher mindestens ein Jahr andauernder Prozess, den die Regierung gerne beschleunigen möchte.
Links:Bericht des Ministeriums auf bmj.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Da es sich bisher nur um einen Entwurf handelt, sind zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Handlungen erforderlich. Der Gesetzesentwurf wurde den Ländern sowie diversen Verbraucherzentralen, mit der Bitte um Stellungnahme und Ergänzung vorgelegt. Sobald hier eine Einigung besteht, sollte es allerdings nicht all zu lange dauern, bis ein solches Gesetzt auch verabschiedet und in Kraft treten wird.

Sollte es zu einer solchen gesetzlichen Regelung kommen, werden alle im Bundesgebiet ansässigen Anbieter von kostenpflichtigen Waren oder Dienstleistungen dazu verpflichtet einen zusätzlichen Button einzubinden, den die Verbraucher als Bestätigung der Kostenpflicht anklicken müssen. Auch eine explizite und aufwendige Kennzeichnung der Preise und der enthaltenen Leistungen wird erforderlich sein.

Es wird zu erwarten sein, dass Händler und Dienstleister, die online Waren und Leistungen anbieten, nicht auf Zahlung bestehen werden dürfe, wenn kein solcher Button auf der Website vorhanden ist, da davon auszugehen wird, dass kein wirksamer Vertrag zu Stande kommt.

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