Neues Gesetz tritt zum 1.Januar in Kraft

Das Bundesjustizministerium berichtet in der Pressemitteilung vom 01.11.2007, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 31.10.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Somit wird der...

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urheberrecht2Das Bundesjustizministerium berichtet in der Pressemitteilung vom 01.11.2007, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft am 31.10.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Somit wird der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Wie IT-Rechtsinfo schon mehrfach berichtet hat, soll dadurch das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst werden. Zu den Neuerungen gehört im Kern, dass die Privatkopie nicht kopiergeschützter Werke erhalten bleibt, wobei es jetzt aber ausdrücklich verboten ist, unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen zu verwenden. Somit ist neu: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen. Bezüglich der pauschalen Urhebervergütung auf Geräte und Speichermedien soll deren Höhe nun zukünftig durch die Beteiligten selbst, also die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller, ausgehandelt werden. Eine weitere Neuregelung ist auch, dass der Urheber ab 1. Januar 2008 die Möglichkeit hat, Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart zu schließen, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht gab. Dies war bisher nicht möglich.Links:http://www.bmj.bund.de/enid/2728a2edaf9701f11861a31666fb1492,33dd29636f6e5f6964092d0934373838093a095f7472636964092d0933303832/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Weitere Infos zu dem neuen Urheberegesetz sind auf der Seite des BMJ zu finden. Eine Übersicht über das aktuelle Urheberrecht ist auf den Seiten von IT-Rechtsinfo einsehbar.

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