Neues Urteil gegen eBay wegen Identitätsklau

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied mit dem Urteil vom 16.11.2005 (4 U 5/05), dass eBay sich als Mitstörer haftbar macht, wenn Nichtberechtigte auf der Auktionsplattform unter fremden Namen handeln...

2719 0
2719 0

auktionenDas Oberlandesgericht Brandenburg entschied mit dem Urteil vom 16.11.2005 (4 U 5/05), dass eBay sich als Mitstörer haftbar macht, wenn Nichtberechtigte auf der Auktionsplattform unter fremden Namen handeln können. Im vorliegenden Fall hatte sich eine unbekannte Person an dem Namen und der Adresse des Klägers bedient und unter diesen Angaben bei eBay gehandelt. Durch die Reklamation eines Artikels, die der Namensinhaber nie eingestellt hatte, wurde der Kläger hierauf aufmerksam. In der Folge forderte der Kläger eBay auf, den Identitäsklau zu unterbinden, da sein Namensrecht verletzt werde. Das Gericht kam diesem Begehren nach, da eBay keine Umstände darlegen konnte, die eine Wiederholungsgefahr ausschließen würden. Die Revision zum BGH wurde allerdings zugelassen.Links:http://www.lg-frankfurt-oder.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/%284%20U%20005-05.d_205%29.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmer sollten beachten, dass sie sich ab Kenntnis einer Rechtsverletzung als Mitstörer haftbar machen, wenn sie nicht die Wiederholung der Rechtsverletzung durch geeignte Maßnahmen ausschließen können.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article