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12.Oktober 2008

Pflichtangaben für eShops

Impressum: Leitfaden zur Gestaltung vom Justizministerium veröffentlicht

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Leitfaden zur richtigen Gestaltung des Impressums auf Webseiten veröffentlicht. Hier wird ausführlich beschrieben, welche Einzelangaben erforderlich sind. Eine Haftung wird jedoch ausdrücklich nicht übernommen.

Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen anhand des Leitfadens schnell erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben.

Links:
Leidfaden beim BMJ

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Der Leitfaden kommt recht spät, da nur noch wenige Seiten fehlerhafte Impressumsangaben enthalten. Sinnvoller wäre wohl ein Leitfaden zur ordnungsgemäßen Darstellen sämtlicher Belehrungen nach dem Fernabsatzrecht.

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