16.Juni 2005
Sonstige
Einigung im Vermittlungsausschuss über neues Wettbewerbsrecht
Die Bundesregierung hat am 16.06.2005 eine Einigung im Vermittlungsausschuss zum neuen Wettbewerbsrecht erzielt. Mit der Umsetzung passt sich die Bundesrepublik an die aktuellen EU-Richtlinien an, sodaß künftig einheitliche Regelungen für lokale, regionale oder grenzüberschreitende Maßnahmen bestehen. Die wesentlichste Neuerung sei, dass das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem durch eine Selbsteinschätzung der Unternehmen ersetzt wird, denen allerdings eine nachträgliche Kontrollmöglichkeit der Kartellbehörden gegenüber steht. Des Weiteren werden Schadensersatzansprüche gestärkt und auch die Bußgelder verschärft.
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Das neue Wettbewerbsrecht bietet den Unternehmen anstatt des Genehmigungssystems zur Abwehr von Kartellabsprachen die Möglichkeit der Selbsteinschätzung mit nachträglichger Prüfung.
