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02.August 2006

Kartellverbot

Rechtswidriges Kartell kann Schadensersatz begründen

Der Europäische Gerichtshof entschied mit dem Urteil vom 13.07.2006 (C-295/04), dass Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn sie durch ein rechtswidriges Kartell benachteiligt wurden.

Ausgangspunkt der Entscheidung waren unzulässige Preisabsprachen von italienischen Versicherungen. Da Artikel 81 EG (Kartellverbot) unmittelbare Wirkung in den Beziehungen der am Markt Beteiligten erzeugt, könne sich jede Person auch darauf berufen.

Links:
Bericht bei Otto Schmidt

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Artikel 81 des EG-Vertrages beschreibt das Kartellverbot und ist für den Unternehmer durchaus lesenswert. Entsprechende Regelungen im nationalen Recht finden sich in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten.

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