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		<title>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo</title>
		<link>http://www.it-rechtsinfo.de/</link>
		<description>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo - Wirtschaftsrecht fÃ¼r die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt fÃ¼r IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
		<language>de</language>
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			<title>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo</title>
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			<description>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo - Wirtschaftsrecht fÃ¼r die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt fÃ¼r IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
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		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Mon, 21 May 2012 11:20:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>EuGH-Verfahren zum Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//EuGH-Verfahren-zum-Handel-mit-gebrauchten-Software-Lizenzen.html</link>
			<description>Der Europäische Gerichtshof hat sich in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen C-128/11 mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zulässig ist. Kürzlich ergingen die Schlussanträge des Generalanwaltes.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Nach dessen Auffassung können sich die Entwicklung dem Handel widersetzen, sofern dabei das erneute Herunterladen der Software aus dem Internet ermöglicht wird. Wenn aber ein Käufer die vom Hersteller erworbene und heruntergeladene Software einmal weiterveräußert, so stehen hiergegen keine begründbaren Rechtsmittel zur Verfügung.

<br /><br />
Das Verfahren vor dem EuGH ist dabei die Zuspitzung zwischen den Unternehmen Oracle und UsedSoft. Letzteres betreibt u.a. ein Handel mit Softwarelizenzen, die es den Oracle-Kunden zuvor abgekauft hatte. Die Frage, die nun letztendlich das hohe Gericht klären muß, ist, ob sich durch das erstmalige Herunterladen der Software das Urheberrecht des Herstellers &quot;erschöpft&quot; ist.]]></content:encoded>
			<category>Softwarebranche</category>
			<category>AGB Software</category>
			<category>Nutzungsrechte</category>
			<category>ASP-Vertrag</category>
			<category>Urheberrecht</category>
			<category>Praxisbericht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 21 May 2012 11:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zu den Prüfungspflichten des Betreibers bei einem Bewertungsportal</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Zu-den-Pruefungspflichten-des-Betreibers-bei-einem-Bewertungsportal.html</link>
			<description>Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte mit dem Urteil vom 8.5.2012 (11 O 2608/12) über die Beanstandung einer Online-Bewertung zu entscheiden. Dabei wurden auch die Prüfungspflichten des Betreibers konkretisiert.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Bewertung eines Zahnarztes. Dieser setzte sich gegen einen Eintrag zur Wehr, in dem er als &quot;fachlich inkompetent&quot; bezeichnet wurde. Die Bewertung wurde anonym abgegeben.&nbsp;

<br /><br />
Der Zahnarzt stellte gegenüber dem Betreiber des Portales dar, dass er nach seinen Unterlagen eine Behandlung wie in dem Beitrag angegeben gar nicht durchgeführt habe und die Bewertung damit falsch und unzulässig sein muß. Der Betreiber fragte daraufhin lediglich beim User nach, der ohne Nachweis angab, dass sich der Vorfall wie angegeben ereignet habe. Damit beließ es der Betreiber.

<br /><br />
Das Gericht gab nun aber den im Eilverfahren gestellten Antrag auf Unterlassung statt. Nach Auffassung der Richter hätte der Betreiber den Sachverhalt sorgfältiger prüfen müssen. So wäre vom Kunden der Nachweis einzufordern, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat. ]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 21 May 2012 11:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Wer bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet zuständig ist</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Wer-bei-Persoenlichkeitsverletzungen-im-Internet-zustaendig-ist.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hatte in dem Urteil vom 8.5.2012 (VI ZR 217/08) unter anderem über die Frage zu entscheiden, welches Gericht international bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet zuständig ist.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Beklagter ist im vorliegenden Fall ein in Österreich ansässiges Medienunternehmen. Dieses wird im Klagewege aufgefordert es zu unterlassen, eine bestimmte Berichterstattung über den Kläger vorzunehmen. Fraglich war, ob ein deutsches Gericht in diesem Fall zuständig ist.

<br /><br />
Der Bundesgerichtshof legte diese Frage&nbsp;dem EuGH vor. Im Ergebnis wurde sodann festgestellt, dass ein deutsches Gericht zuständig hier ist, da sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befinde. Zugleich wurde die Klage aber insgesamt abgewiesen, da im konkreten Fall dem Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Vorrang einzuräumen sei.]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 21 May 2012 10:09:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bayerische Datenschützer prüfen Google Analytics Verwender</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Bayerische-Datenschuetzer-pruefen-Google-Analytics-Verwender.html</link>
			<description>Das Bayerische Landesamtes für Datenschutzaufsicht gibt in einer Pressemitteilung vom 7.0.2012 bekannt, dass es einen ersten Durchlauf zur systematischen Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Google Analytics durchgeführt hat. Das Vorgehen stößt dabei in der Branche auch auf große Kritik.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorgeschichte: Die Bundesdatenschutzbehörden hatten sich grundsätzich darauf geeinigt, dass das Auswertungstool Google Analytics in der ursprünglichen Form gegen die Datenschutzrechte der Internet-Nutzer verstößt. Das Tool ermöglicht es Webseiten-Betreibern, viel über ihre Besucher zu erfahren, so z.B. woher sie kommen und mit welcher Technik und Software sie im Netz unterwegs sind. Nach Verhandlungen mit dem Konzern wurde allerdings die Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung geschaffen. 

<br /><br />
Nunmehr hat das Bayerische Amt in einem ersten Lauf mit Hilfe einer selbst geschriebenen Software 13.404 Webseiten überprüft. Ergebnis: Bei 10.955 kam Google Analytics nicht zum Einsatz und bei den 2.449 Webseiten bayerischer Anbieter, die Google Analytics nutzen, nur in 78 Fällen in zulässigerweise.
<br /><br />

Das Vorgehen stößt in der Branche auf Kritik, ist doch die Auffassung der Behörden rechtlich durchaus zweifelhaft und noch ungeklärt. Bisher müssen die Verwender aber nicht mit Bußgeldern rechnen. Gleichwohl verlangt das Amt Anpassungsmaßnahmen, die auch mit einem Verlust der bisherigen Daten einhergehen. Insbesondere die Werbe-Branche ist hierdurch stark beeinträchtigt.]]></content:encoded>
			<category>Rechtliche Vorhaben</category>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 15:29:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine urheberrechtliche Haftung für &quot;embedded content&quot;</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Keine-urheberrechtliche-Haftung-fuer-embedded-content.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Entscheidung vom 16.3.2012 (6 U 206/11) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob es für denjenigen, der Fremdinhalte auf seiner Seite in einem Frame anzeigt, zu einer Haftung für den Inhalt der verlinkten Seiten kommen kann.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Klage eines Inhabers von Nutzungsrechten an Lichtbildern von Hotels und Hotelumgebungen. Diese wurden nach seiner Auffassung in unzulässigerweise durch den Beklagten öffentlich zugänglich gemacht.
<br /><br />
 Das Gericht verneinte allerdings eine Urheberrechtsverletzung. Es sei vorliegend klar geworden, dass es nicht um eine gewöhnliche Verlinkung gehe, sondern vielmehr um einen in die zuerst aufgerufene Seite eingebundenen (embedded oder  Inline-) Link, durch den fremde Inhalte ohne erneutes Anklicken und  ohne Änderung des URL-Pfa­des in der Adresszeile des Browsers in einem  sogenannten Frame desselben Fensters dargestellt werden. Hierzu führten die Richter aus, dass der Bundesgerichtshof unter dem Merkmal des Zugänglichmachens in §  19a UrhG ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner  Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf verstehe. Daher möge viel dafür sprechen, im bloßen Framing regelmäßig  keine urheberrechtliche Verwertungshandlung des Betreibers der Webseite  zu sehen, auf der sich der eingebundene Link zu den fremden Inhalten  befindet.
]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 May 2012 09:14:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BGH-Urteil zu Pharming-Angriffen beim Online-Banking</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//BGH-Urteil-zum-Pharming-Angriffen-bei-Online-Banking.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 24.4.2012 (XI ZR 96/11) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Bankkunde Opfer eines Pharming-Angriffes wurde.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorliegend ist der Bankkunde im Rahmen des Online-Bankings aufgefordert worden, gleichzeitig 10 Tan-Nummern einzugeben (iTAN-Verfahren). Der Kunde folgte dieser Aufforderung, obgleich das Kreditinstitut in der Mitte der Log-In-Seite den folgenden Hinweis darstellte:
<br /><br /><span style="font-style: italic;">&quot;Derzeit sind vermehrt Schadprogramme und sogenannte Phishing-Mails in Umlauf, die Sie auffordern, mehrere Transaktionsnummern oder gar Kreditkartendaten in ein Formular einzugeben. Wir fordern Sie niemals auf, mehrere TAN gleichzeitig preiszugeben! Auch werden wir Sie niemals per E-Mail zu einer Anmeldung im Net-Banking auffordern!&quot;&nbsp;</span>
<br /><br />



In der Folge wurden € 5.000 von dem Konto des Kunden auf ein griechisches Konto überwiesen. Der Kunde forderte nunmehr von der Bank die Zahlung dieses (verlorenen) Geldbetrages.
<br /><br />
Amtsgericht, Landgericht und nun auch der BGH wiesen die Klage allerdings ab. Der Anspruch auf Auszahlung des Betrages sei erloschen, weil die Beklagte mit  einem Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe aufrechnen konnte. Die Richter stellten damit fest, dass der Kunde durch die Eingabe der 10 Tan-Nummern die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe und sich damit schadensersatzpflichtig gemacht hat.]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 10:50:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Youtube unterliegt vorerst im Rechtsstreit mit der GEMA</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Youtube-unterliegt-vorerst-im-Rechtsstreit-mit-der-GEMA.html</link>
			<description>Das Landgericht Hamburg hat am Freitag, 20.4.2012 (310 O 461/10), ein erstes Urteil in dem Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Online-Videoportal Youtube gefällt. Dabei unterlag der Internetdienstleister.</description>
			<content:encoded><![CDATA[&quot;Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt&quot;, so die Pressemitteilung des Hamburger Gerichtes. Damit wurde eine Störer-Haftung grundsätzlich bejaht.&nbsp;

<br /><br />
&quot;Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft  den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu  sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um  erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur  Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips  besteht dagegen nicht.&quot;

<br /><br />
Damit besteht seitens YouTube eine Löschungspflicht, sofern ein Hinweis auf die Rechtsverletzung eingegangen ist. Gleichzeitig muß durch entsprechende Software sichergestellt werden, dass das geschützte Werk nicht nochmals hochgeladen wird. Unklar geblieben ist aber, welchen Ähnlichkeitsgrad der Upload erfüllen muß.&nbsp;]]></content:encoded>
			<category>Urheberrecht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zum unerlaubten Filesharing im Internet</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Zum-unerlaubten-Filesharing-im-Internet.html</link>
			<description>Das Bundesverfassungsgericht hatte mit dem Beschluss vom 21.3.2012 (1 BvR 2365/11) über einen Fall des unerlaubten Filesharings zu befinden. Dabei war der Beschwerdeführer ein auf Onlinerecherche und Internetpiraterie 
spezialisierter Polizeibeamter.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall wurde der Beamte von der Musikindustrie zunächst auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Nachdem im Laufe des Verfahrens aber unstreitig festgestellt wurde, dass dass der volljährige Sohn der Lebensgefährtin des Beschwerdeführers über dessen Internetzugang in einer Tauschbörse <br />Musikdateien zum Download angeboten hatte, nahmen die Kläger zwar ihren <br />Schadensersatzanspruch zurück, forderten aber weiterhin Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten.
<br /><br />

Das Landgericht gab der Klage statt. Ebenso das Oberlandesgericht, welches die Berufung zurückwies und die Revision nicht zugelassen hatte. Letzteres wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert. Vorliegend sei die Revision zwingen zuzulassen, da die hier entscheidende Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, von den Oberlandesgerichten nicht einheitlich beantwortet werde. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sei eine höchstrichterliche Entscheidung damit notwendig.
<br /><br />

Die Sache wurde daher wieder an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Urheberrecht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 09:28:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet passiert Bundesrat und Bundestag</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Gesetz-zum-Schutz-vor-Kostenfallen-im-Internet-passiert-Bundesrat-und-Bundestag.html</link>
			<description>Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum
besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr wurde kürzlich von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Somit fehlt nun nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Gesetz sieht u.a. vor, dass im Bereich des e-Commerce zukünftig ein Bestell-Button zu verwenden ist, der unmissverständlich auf entstehende Kosten hinweist. In der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums heißt es hierzu:

<p style="font-style: italic;">&quot;So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den  Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich  und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente –  wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst  zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu  einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick  auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen  Hinweis wie &quot;zahlungspflichtig bestellen&quot; oder einer anderen eindeutigen  Formulierung versehen sein.&quot;</p>

Ziel der Neuregelungen ist die Stärkung des Verbraucherschutzes und hier insbesondere der Schutz vor Kostenfallen im Internet. ]]></content:encoded>
			<category>Gesetzesvorhaben</category>
			<category>Abmahnung</category>
			<category>Rechtliche Vorhaben</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 10:45:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung mit &quot;voller Garantie&quot; muß erläutert werden</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Werbung-mit-voller-Garantie-muss-erlaeutert-werden.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit dem Urteil vom 22.11.2011 (I-4 U 98/11) in einem Wettbewerbsstreit über die Zulässigkeit der Werbeaussage &quot;mit voller Garantie&quot; zu entscheiden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung war die Klage eines Mitbewerbers gegen einen Online-Händler von Mobilfunk-Zubehör. Dieser bewarb Produkte mit &quot;voller Garantie&quot;, ohne diese genauer zu erläutern.

<br /><br />Die Richter gaben der auf Unterlassung gerichteten Klage statt, da der Beklagte es pflichtwidrig unterlassen habe, den Verbraucher ausreichend über seine Garantierechte zu informieren. Die Richter führten aus:
<p style="font-style: italic;">&quot;Gemäß § 477 Abs. 1 S.?2 BGB muss eine Garantieerklärung (§?443 BGB) –  und hierfür genügt schon eine unselbständige Garantie als Bestandteil  eines Kaufvertrages - den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des  Verbrauchers sowie darauf enthalten, dass diese Rechte durch die  Garantie nicht eingeschränkt werden. Ferner muss die Erklärung den  Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für deren  Geltendmachung erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den  räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und  Anschrift des Garantiegebers, enthalten.&quot;</p>]]></content:encoded>
			<category>Internetbranche</category>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			<category>AGB Internet</category>
			<category>Pflichtangaben für eShops</category>
			<category>Online-Games</category>
			<category>Domains</category>
			<category>Praxisbericht</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 11:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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