<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
	<channel>
		
		<title>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo</title>
		<link>http://www.it-rechtsinfo.de/</link>
		<description>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo - Wirtschaftsrecht fÃ¼r die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt fÃ¼r IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
		<language>de</language>
		<image>
			<title>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo</title>
			<url>http://www.it-rechtsinfo.de/EXT:tt_news/ext_icon.gif</url>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/</link>
			<width></width>
			<height></height>
			<description>Aktuelle News von IT-Rechtsinfo - Wirtschaftsrecht fÃ¼r die IT-Branche - Zusammengestellt vom Rechtsanwalt (Hamburg) und Fachanwalt fÃ¼r IT-Recht ~~~ IT-Recht (Internetrecht, Multimediarecht, EDV-Recht, Computerrecht), Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht</description>
		</image>
		<generator>TYPO3 - get.content.right</generator>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Thu, 18 Apr 2013 13:36:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>EU will Markenschutz stärken und Verfahren vereinfachen</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//EU-will-Markenschutz-staerken-und-Verfahren-vereinfachen.html</link>
			<description>Die Europäische Kommission hat eine Reforminitiative vorgelegt, die dazu dienen sollen, das Verfahren der Markeneintragungen im EU-Raum zu beschleunigen, zu vergünstigen sowie zuverlässiger und vorhersehbarer zu machen. Ziel dieser Reform sei die Verbesserung von Innovationsbedingungen und ein wirksamer Markenschutz in Fällen von Produktpiraterie.
</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Eines der Hauptziele der Kommission ist die Reduzierung von Markenschutzkosten für Unternehmen. Dabei soll ein neues Gebührensystem entstehen, welches die Markenanmeldung preislich besser kalkulierbar macht. Sowohl bei der Anmeldung von Gemeinschaftsmarken, als auch für die Anmeldung von nationalen Marken, sollen für jede einzelne Markenklasse eine eigene Klassengebühr erhoben werden.&nbsp;<br /><br /></div>
<div>Damit kann ein Unternehmen seine Marken so anmelden, wie es dem tatsächlichen Bedarf entspricht und muss dann nur die dem Bedarf entsprechenden Gebühren bezahlen.&nbsp;Die aktuelle Rechtslage sieht dagegen vor, dass die zu entrichtende Anmeldegebühr für bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen gleichzeitig anfällt.&nbsp;Zukünftig soll es möglich sein, eine Marke für nur eine Markenklasse anzumelden.<br /><br /><br />Die EU strebt mit dieser Initiative keine vollständige Überarbeitung des bereits seit über 20 Jahren bestehenden EU-Markensystems an. Vielmehr soll das bestehende System modernisiert, vereinfacht und effizienter gestaltet werden.</div>
<div>Das Mittelfristige Ziel der Kommission ist die Förderung von Innovation und Wachstum in Europa.</div>
<div></div>
<div><span style="text-decoration: underline;">Dabei fokussiert sich die Europäische Kommission auf die folgenden Punkte:</span></div>
<div></div>
<div><ul><li>Die Markeneintragungsverfahren sollen gestrafft und EU-weit harmonisiert werden, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Zielrichtung dienen soll.</li><li>Die bestehenden Vorschriften sollen, mit dem Ziel der Stärkung der Rechtssicherheit modernisiert werden. Hierzu sollen veraltete Regelungen geändert, Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich des Markenrechts – unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus den letzten Jahren – genauer definiert werden.</li><li>Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie sollen verbessert werden.</li><li>Die Kooperationsarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedsstaaten und der EU-Agentur für Marken soll erleichtert und effizienter gestaltet werden, um gemeinsame Verfahren und Instrumente zu entwickeln und zu fördern.<br /><br /><br /></li></ul></div>
<div><span style="text-decoration: underline;">Zur Umsetzung dieser Ziele, sollen die folgenden Richtlinien und Verordnungen überarbeitet und neu gefasst werden:</span></div>
<div></div>
<div><ul><li>Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie 2008/95/EG)</li><li>Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009)</li><li>Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95)</li></ul></div>
<div></div>
<div></div>
<div></div>]]></content:encoded>
			<category>Markenschutz</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 13:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesetzesentwurf: Meldepflicht von Hackerangriffen</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Gesetzesentwurf-Meldepflicht-von-Hackerangriffen.html</link>
			<description>Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vorgelegt. Daraus geht eine Pflicht für Betreiber sog. kritischer Infrastrukturen, (Energie und Wasserversorgung, Telekommunikationsanbieter) zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle hervor.
</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<div>Der Entwurf des Bundesinnenministeriums zielt auf einen Mindeststandard an IT-Sicherheit in kritischen Bereichen ab. Unter die Kategorie der Telekommunikationsdiensteanbieter fallen demnach auch Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnik.<br /><br /><br /></div>
<div>Die Meldepflicht soll nach dem Gesetzesentwurf gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen. Das BSI soll dann auch für die Prüfung der von den Unternehmen einzuhaltenden Sicherheitsstandards sein. Das BSI hätte nach dem Entwurf allerdings auch das Recht, die Überprüfungen an Dritte auszulagern.<br /><br /><br /></div>
<div>Im Wesentliche, müssten Telekommunikationsanbieter dann solche Vorfälle melden, bei denen es z.B. zu Datendiebstählen gekommen ist. Dabei steht nicht nur die Überprüfung der Sicherheitsstandards im Vordergrund, sondern auch die Versorgung der Unternehmen mit notwendigen Informationen zur Verbesserung des Schutzniveaus.<br /><br /><br /></div>
<div>Neben der Meldepflicht, sollen die Anbieter die betroffenen Kunden über Bekannte Störungen informieren und diesen leicht bedienbare Hilfsmittel an die Hand geben, um mit dem Sicherheitsvorfall möglichst glimpflich umgehen zu können.<br /><br /><br /></div>
<div>Des Weiteren, sieht der Entwurf auch eine Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) vor, welche die Zuständigkeit des BKA auf weitere Straftatbestände neben der Computersabotage (§ 303 b StGB) ausdehnt. Danach soll eine Ermittlungszuständigkeit des BKA auch für das Ausspähen von Daten (§ 202 a StGB), das Abfangen von Daten (§ 202 b StGB), das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202 c StGB), den Computerbetrug (§ 263 a StGB) sowie die Datenveränderung (§ 303 a StGB) bestehen, sofern der Verdacht besteht, dass diese Taten gegen die innere oder äußere Sicherheit der BRD oder gegen sicherheitsempfindliche Stellen richtet.<br /><br /><br />Der Gesetzesentwurf wurde bislang von Bundesinnenministerium an diverse weitere Ministerien sowie Verbände versenden, damit diesen den Referentenentwurf kommentieren können.</div>
<div>Diverse Verbände haben bereits dahingehend Stellung zu dem Gesetzesentwurf bezogen, dass sie eine immense Kostenbelastung für IT-Unternehmen befürchten, da die Meldepflicht zu stark ausgeweitet wird. Zudem erscheint es für manche Unternehmen bedenklich, solche Vorfälle öffentlich zu machen. Sie befürchten hierdurch entstehende hohe Reputationsschäden und einen damit einhergehenden Verlust von Marktanteilen.</div>
<div>Nach Aussagen des Bundesinnenministeriums, sei eine solche Gesetzgebung im Hinblick auf die zunehmende Kriminalität im Online-Bereich unumgänglich.</div>
<div></div>]]></content:encoded>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			<category>Gesetzesvorhaben</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 16 Apr 2013 13:12:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zur Impressumspflicht auf Verkaufsplattform</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Zur-Impressumspflicht-auf-Verkaufsplattform.html</link>
			<description>Das Landgericht Bamberg hatte mit dem Urteil vom  28.11.2012 (1 HK O 29/12) über die Frage zu befinden, ob auch auf Verkaufsplattformen die Pflicht besteht, die vollständigen Impressumsangaben darzustellen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Ausgangspunkt der Entscheidung ist die gegen einen Händler von Grills und Grillzubehör ergangene Abmahnung. Dieser bot auf mehreren Verkaufsplattformen im Internet eine Vielzahl von Artikeln an. Dabei fehlte es aber an den vollständigen Angaben entsprechend § 5 Telemediengesetz (TMG). Häufig waren nur Anschrift und E-Mail Adresse angegeben.

<br /><br />Dem im Klageverfahren weiterverfolgten Unterlassungsbegehren wurde stattgebeben. Die Richter stellten fest, dass auch bei der Verwendung von Verkaufsplattformen die Pflicht bestehe, ein vollständiges Impressum darzustellen. ]]></content:encoded>
			<category>Pflichtangaben für eShops</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 25 Feb 2013 09:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Suchergebnis bietet keinen Rückschluss auf unzulässige Werbung</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Suchergebnis-gibt-kein-Rueckschluss-auf-unzulaessige-Werbung.html</link>
			<description>Das Landgericht Krefeld hatte mit dem Beschluss vom 15.11.2012 (12 O 111/12) über die Frage zu befinden, inwiefern das Sucherergebnis bei Google einen Rückschluss darauf bietet, dass jemand unzulässige Werbung betreibt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall hatte eine Interessenvereinigung einen Internetnutzer abgemahnt, da dieser damit werbe, ein Taxiunternehmen zu betreiben. Es fehle bei dem Antragsgegner aber an einer entsprechenden Lizenz, weshalb die Werbung unzulässig sei.

<br /><br />Die Abmahnung war allerdings nur auf das Suchergebnis von Google gestützt. Das Gericht wies den Antrag daher zurück. Allein die Tatsache, dass bei der Eingabe eines bestimmtes Suchbegriffes wie &quot;Taxiunternehmen&quot; die Internetseite eines Dritten als Ergebnis angezeigt werde, lasse nicht automatisch den Rückschluss zu, dass dieser unzulässigerweise mit dem Begriff werbe. Die Richter führten aus:
<br /><br /><span style="font-style: italic;">&quot;Die Suchmaschine Google erstellt automatisch mit unterschiedlichsten  Begriffen Verknüpfungen, die einen Nutzer auf bestimmte Adressen und  Seiten im Internet hinweisen. Dabei werden nicht nur Begriffe  berücksichtigt, die derjenige, der die Nutzer auf seine Seite führen  will, selbst eingegeben hat. Google kreiert vielmehr automatisch nach  bestimmten Regeln, die den Erfolg dieser Suchmaschine ausmachen, aus  Suchnachfragen anderer Nutzer für bestimmte Seiten weitere Suchbegriffe,  auf die mithin der Betreiber der jeweils nachgewiesenen Seite keinen  Einfluss hat, wobei Google Bitten und Forderungen des Seitenbetreibers  auf Löschung derartiger Begriffe im Hinblick auf die nachgewiesene Seite  im Regelfall abschlägig bescheidet.&quot;</span>
]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 18 Feb 2013 08:45:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schadensersatz bei unerlaubter Bildverwendung</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Schadensersatz-bei-unerlaubter-Bildverwendung.html</link>
			<description>Das Landgericht Düsseldorf hatte mit dem Urteil vom 24.10.2012 (23 S 66/12) über die Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Verwendung eines Bildes im Rahmen von eBay zu entscheiden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall hatte ein Auktionär ungefragt die Bilder eines anderen Verkäufers übernommen, um sein Gebot zu bewerben. Dabei waren die Bilder allerdings sichtbar laienhaft angefertigt. Es handelte sich zudem auf beiden Seiten um private Verkäufer.

Der daraufhin entbrannte und zu Gericht getragene Streit bezog sich nun auf die Höhe des Schadensersatzes, die für die unerlaubte Bildverwendung zu entrichten sei. Die Richter entschieden, dass hier ein Betrag von € 20,00 pro Bild angemessen ist. Dies entspricht auch der bisher ergangenen Rechtsprechung zu dieser Frage.]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 17:58:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auktionsabbruch bei Artikelbeschädigung</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Auktionsabbruch-bei-Artikelbeschaedigung.html</link>
			<description>Das Landgericht Bochum hatte mit dem Urteil vom 18.12.2012 (9 S 166/12) über die Frage zu entscheiden, ob bei dem vorzeitigen Abbruch einer Online-Auktion wegen Artikelbeschädigung eine Schadensersatzpflicht besteht.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wiedermal betrifft der Fall eine Auktion der Handelsplattform eBay. Der Verkäufer hatte die Auktion vorzeitig abgebrochen, da der angebotene Artikel während der Laufzeit der Versteigerung ohne sein Verschulden beschädigt wurde. Vorliegend handelte es sich um einen PKW, die Zentralverriegelung habe plötzlich nicht mehr funktioniert.
<br /><br />
Der zuletzt Höchstbietende forderte nach Abbruch der Auktion gerichtlich Schadensersatz ein. Sein gebot betrog € 1,00, der geschätzte Wert des Fahrzeuges laut Sachverständigengutachten € 4.200,00. Der Schaden betrage damit € 4.199,00.

<br /><br />
Die Klage wurde abgwiesen. Hatte bereits der BGH entschieden, dass eine Auktion bei Diebstahl des angebotenen Artikels ohne Eintritt einer Ersatzpflicht abgebrochen werden könne, so gelte dies nach Auffassung der Bochumer Richter ebenso für die Beschädigung.]]></content:encoded>
			<category>Internetbranche</category>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			<category>AGB Internet</category>
			<category>Pflichtangaben für eShops</category>
			<category>Online-Games</category>
			<category>Domains</category>
			<category>Praxisbericht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 28 Jan 2013 17:42:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vertragsstrafe kann doppelt ergehen</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Vertragsstrafe-kann-doppelt-ergehen.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit der Entscheidung vom 18.09.2012 (I-4 U 105/12) darüber zu entschieden, ob in dem nachfolgenden Fall eine doppelte Vertragsstrafe fällig wird.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorliegend hatte sich die Beklagte in einem vorangegangenem Verfahren dazu verpflichtet, es zu unterlassen, die nachstehende Klausel zu verwenden:
<br /><br /><br />„Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.“

<br /><br />
Gleichwohl wurde die Klausel von der Beklagten weiter verwendet, und zwar für den eigenen Online-Shop als auch für die eBay-Angebote. Nach Auffassung des Klägers ist damit gleich zweifach die im Rahmen der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe zu leisten.
<br /><br />Die Richter stimmten der Auffassung des Klägers zu: 
&quot;Grundlage (...) waren zwei Handlungsentschlüsse. Die Beklagte hat sich jeweils über unterschiedliche Vertriebskanäle an verschiedene  Käuferkreise gewendet. Es liegen damit zwei Verstöße gegen die  Unterlassungs-verpflichtung vor&quot; ]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Pflichtangaben für eShops</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 12:20:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Werbung &quot;CE-geprüft&quot; ist irreführend</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Werbung-mit-CE-geprueft-ist-irrefuehrend.html</link>
			<description>Das OLG Frankfurt hatte mit der Entscheidung vom 21.06.2012 (6 U 24/11) über die Frage zu befinden, ob eine Produktwerbung mit dem Zusatz &quot;CE-geprüft&quot; zulässig sei.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Negativ, die Werbung sei irreführend entschieden die Richter. 
<br /><br />Die Angabe &quot;CE-geprüft&quot; erwecke bei dem angesprochenen Verkehr  den Eindruck, die beworbenen Spielzeugwaren seien einer  Überprüfung durch eine vom Hersteller unabhängige Stelle unterzogen.  Dieser Eindruck sei unzutreffend, weil der Verwender mit dem CE-Zeichen  lediglich selbst die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen  Vorschriften bestätige.]]></content:encoded>
			<category>Hardwarebranche</category>
			<category>Werberecht</category>
			<category>AGB Hardware</category>
			<category>Gewährleistung</category>
			<category>Produkthaftung</category>
			<category>Produktsicherheit</category>
			<category>Kartellverbot</category>
			<category>Markenschutz</category>
			<category>Praxisbericht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 10:56:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>BGH präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//BGH-praezisiert-Rechtsprechung-zum-Keyword-Advertising.html</link>
			<description>Der Bundesgerichtshof hatte mit dem Urteil vom 13.12.2012 (I ZR 217/10) wieder einmal in Sachen Keyword-Advertising zu entscheiden. Zur Frage stand, inwiefern es rechtmäßig ist, eine fremde Marke bei der Google Adwords-Werbung zu verwenden.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall betreibt die Beklagte einen Online-Shop für Geschenke, Pralinen und Schokolade. Bei der Suchmaschine Google schaltete sie im Januar 2007 eine Adwords-Anzeige mit dem Keyword &quot;Pralinen&quot;. Als &quot;weitgehend passende Keywords&quot; wählte sie u.a. &quot;most pralinen&quot;.

<br /><br />Dadurch sah sich die Klägerin, Inhaberin der ausschließlichen Lizenz an der unter anderem für Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Marke &quot;MOST&quot;, in ihren Rechten verletzt.

<br /><br />Die Klage wurde abgewiesen. Eine Markenverletzung liegt im Einklang mit der bisherigen Linie des BGH nicht vor, wenn die Werbung - wie im Streitfall - in einem von der Trefferliste  eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock  erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den  Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.]]></content:encoded>
			<category>Internetbranche</category>
			<category>Haftung im Internet</category>
			<category>Datenschutz im Internet</category>
			<category>AGB Internet</category>
			<category>Pflichtangaben für eShops</category>
			<category>Online-Games</category>
			<category>Domains</category>
			<category>Praxisbericht</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 07 Jan 2013 10:18:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Haftung für &quot;Framing&quot; von Amazon</title>
			<link>http://www.it-rechtsinfo.de/news/einzelnews/article//Keine-Haftung-fuer-Framing-von-Amazon.html</link>
			<description>Das Oberlandesgericht Köln hatte mit dem Urteil vom 14.09.2012 (6 U 73/12) über die Frage zu befinden, ob derjenige, der auf seiner Webseite in so genannten Frames Inhalte von Amazon zeigt, für etwaige Rechtsverletzungen haftet, die sich in den gezeigten Inhalten verbergen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im vorliegenden Fall zeigte der Beklagte auf seiner Webseite unter dem Titel &quot;In Partnerschaft mit amazon.de&quot; einen Frame, der wiederum Inhalte des Online-Kaufhauses präsentierte. Dort wurde nun ein Bild dargestellt, für welches Amazon keine entsprechenden Rechte besaß. Der Rechteinhaber verklagte daraufhin den Webseitenbetreiber.

<br /><br />Die Klage blieb allerdings ohne Erfolg. Nach Auffassung der Richter habe sich der Betreiber der Webseite die Inhalte von Amazon nicht zu eigen gemacht und könne daher nicht in Anspruch genommen werden. ]]></content:encoded>
			<category>Haftung im Internet</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 17 Dec 2012 16:22:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
</rss>