Nordrhein-Westfalen scheitert im Streit um „mahngericht.de“

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 30.09.2005 (20 U 45/05)), dass die Bezeichnung „Mahngericht“ ein Gattungsbegriff ist. Somit ist es dem Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht gelungen, den...

2102 0
2102 0

domainrecht2Das Oberlandesgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 30.09.2005 (20 U 45/05)), dass die Bezeichnung „Mahngericht“ ein Gattungsbegriff ist. Somit ist es dem Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht gelungen, den Inhaber der Domain „Mahngericht.de“ zur Freigabe der begehrten Internetadresse zu zwingen. Der Begriff geniesse keinen namensrechtlichen Schutz, da es sich nicht um ein bestimmtes Gericht handelt, sondern das Wort vielmehr die Funktion beschreibt.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20050143.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Verwendung von Gattungsbegriffen in Domain-Adressen ist grundsätzlich zulässig, da in diesem Fall kein markenrechtlicher oder namensrechtlicher Schutz besteht. So konnte sich beispielsweise auch DIE WELT nicht gegen den Inhaber der Domain „welt-online.de“ durchsetzen, da der Begriff „welt“ nicht schutzfähig ist.

Weitere Informationen zum Thema

In this article