Novelle der Verpackungsverordnung bringt neue Pflichten

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mit der Presseerklärung vom 19.09.2007 bekanntgegeben, dass das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die 5. Novelle der...

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ee855e113cDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat mit der Presseerklärung vom 19.09.2007 bekanntgegeben, dass das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen hat. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats kommen dadurch einige Änderungen vor allem auf Versandhändler zu. Bisher konnte der Internethändler sich entweder einem flächendeckendem Entsorgungssystem anschließen, oder auf seiner Angebotsseite auf die Pflicht zur Rücknahme der Verpackungen hinweisen. Der Händler hatte also die Wahl zwischen der Beteiligung an einem Entsorgungssystem oder der Selbstentsorgung mit entsprechendem Hinweis für die Verbraucher. Ein fehlender Hinweis stellt insofern auch einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar, wenn der Händler sich nicht einem Entsorgungsunternehmen angeschlossen hat. Die neue Regelung hingegen sieht nun vor, dass alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden müssen. Dies gilt mithin nicht nur für die Produktverpackungen, sondern auch für Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss Bestandteil eines Rücknahmesystems sein. Andernfalls verhält der Händler sich wettbewerbswidrig und begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- € geahndet werden kann.Links:http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/39996.php

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Internet-Versandhändler sollten sich frühzeitig über flächendeckende Entsorgungssystem informieren. Durch die Novelle geht nun auch für den kleinen eBay-Händler kein Weg mehr daran vorbei, sich einem Entsorgungssystem anzuschließen. Zwar muss noch abgewartet werden, ob Bundestag und Bundesrat dem Vorschlag des Kabinett zustimmen, um einem Verkaufsverbot wegen eines Wettbewerbsverstoßes zu entgehen, sollte der Unternehmer aber vorbereitet sein und die verschiedenen Anbieter (z.B. Duales System Deutschland GmbH, Landbell AG, ISD Interseroh AG, VfW AG, entek GmbH, Redual GmbH, etc.) vergleichen.

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