Novelle zum TK-Überwachungsrecht verabschiedet

IT-Vertrag

Zeitgleich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der Bundestag die Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht verabschiedet. Nach Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll damit die „verfassungsrechtlich gebotene effektive...

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Zeitgleich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der Bundestag die Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht verabschiedet. Nach Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries soll damit die „verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung so grundrechtsschonend wie möglich“ gestaltet werden. Nur bei schwerwiegenden Straftaten – also solche, bei denen das Höchstmaß einer Freiheitsstrafe mindestens 5 Jahre beträgt – dürfe eine Telefonüberwachung vorgenommen werden. Weiterhin bleibe es auch Aufgabe der Gerichte, über solche Ermittlungsmethoden zu entscheiden. Neu in den Katalog mit aufgenommen wurden aber schwere Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität wie Korruptionsdelikte, gewerbs- oder bandenmäßiger Betrug, schwere Steuerdelikte, wie etwa der gewerbs- oder bandenmäßige Schmuggel sowie alle Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen), alle Menschenhandelsdelikte und jede Form der Verbreitung von Kinderpornographie. Bei den Berufsgeheimnisträgern wie beispielsweise Ärzten, Journalisten oder Rechtsanwälten werde der nach geltendem Recht vorhandene Schutz laut Zypries allerdings nicht nur vollumfänglich erhalten, sondern auch ausgebaut, indem eine weitere Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt werde. Zudem erstreckt sich der Schutz künftig auf alle Ermittlungsmaßnahmen (galt bislang nur für einzelne Maßnahmen).

Links:http://www.bmj.bund.de/enid/a7d58fd8a31cae15fa7cf77b68976e39,2cf806706d635f6964092d0934383132093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093131093a095f7472636964092d0934383132/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Novelle zum Telekommunikationsüberwachungsrecht und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zeigen den Versuch des Gesetzgebers, die Strafverfolgung an die technische, mediale und kommunikative Entwicklung anzupassen. Wenn die Bundesjustizministerin dabei sagt, dass dies „so grundrechtsschonend wie möglich“ geschehen soll, gesteht sie bereits ein, dass die neuen Regelungen die Grundrechte berühren. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Neuregelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

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