Nun doch Markenverletzung durch Google-AdWords?

Das Landgericht München entschied mit dem Urteil vom 27.10.2005 (9 HK O 20800/05), dass die Verwendung von fremden Markennamen in den Google-AdWords eine Kennzeichenverletzungshandlung darstellt. Dies gelte unabhängig...

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auktionenDas Landgericht München entschied mit dem Urteil vom 27.10.2005 (9 HK O 20800/05), dass die Verwendung von fremden Markennamen in den Google-AdWords eine Kennzeichenverletzungshandlung darstellt. Dies gelte unabhängig davon, ob die Bezeichnung in den speziellen Trefferliste vorkommt. Entscheidend sei, ob die Werbeanzeige bei Eingabe der Bezeichnung in dem Suchfeld erscheint.Links:http://muepe.de/index.php?itemid=915

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das LG München weicht hier von der bisherigen Rechtsprechung zu den Google AdWords ab. Das LG Hamburg sowie das OLG Wien befanden die Verwendung bisher für zulässig. Unternehmen sollten darauf achten, keine fremden Markenbezeichnungen im Internet zu verwenden.

Weitere Informationen zum Thema

 

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