„O2 Surf@home“ gegen „T-Com Surf@home“

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 07.12.2006 (3 U 34/06), dass zwischen den eingetragenen Marken „O2 Surf@home“ und „T-Com Surf@home“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Der Verkehr sei...

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ed63b91774Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit dem Urteil vom 07.12.2006 (3 U 34/06), dass zwischen den eingetragenen Marken „O2 Surf@home“ und „T-Com Surf@home“ keine Verwechslungsgefahr besteht. Der Verkehr sei in der Telekommunikationsbranche daran gewöhnt, den Herkunftshinweis ganz maßgeblich in der Herstellerangabe („O2“ oder „T-Com“) zu sehen. Die Richter stellten in der Entscheidungsfindung fest, dass die Klagemarke „O2 Surf@home“ zwar eine „durchschnittliche Kennzeichnungskraft“ besitzt und auch Warenidentität vorliegt, zwischen den Marken bestehe allerdings nur eine schwache Zeichenähnlichkeit. Hier sei nämlich eine Beurteilung nach dem Gesamteindruck vorzunehmen, wobei einzelne Bestandteile des Kennzeichens eine prägende Wirkung entfalten könnten. Dies sei bei den Bestandteilen „O2“ und „T-Com“ der Fall, da im Bereich der Telekommunikation der Verkehr sich neben der Produktkennzeichnung auch regelmäßig an der Herstellerkennzeichnung orientiere. Außerdem entspreche die nahezu durchgehende Verwendung der Anbieterhinweise in den Produktnamen auch den Bezeichnungsgewohnheiten der Parteien des vorliegenden Rechtsstreits. Der Bestandteil „Surf@home“ sei im vorliegenden Fall gegenüber den Herstellerangaben somit nicht selbstständig. Eine Verwechslungsgefahr liegt infolgedessen nicht vor. Die Klage des Mobilfunk-Anbieters „O2“ wurde somit abgewiesen.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20070178.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Der Markeninhaber kann einem Dritten untersagen, eine identische Marke für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die seine Marke Schutz genießt. Darüber hinaus können aber auch Unterlassungsansprüche begründet werden, wenn ein Kennzeichen des Konkurrenten nicht genügend Abstand hält und deswegen Verwechslungsgefahr besteht. Eine Marke dient nämlich dazu, die Waren des einen Herstellers von den Waren anderer Hersteller zu unterscheiden.

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