Offenlegung von Vorstandsgehältern ist beschlossen

Der Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz erhoben, somit kann das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten. Demnach müssen dann die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im...

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inkassoDer Bundesrat hat keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz erhoben, somit kann das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft treten. Demnach müssen dann die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahres- oder Konzernabschluss dargelegt werden, es sei denn, die Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaften beschließt mit qualifizierter Mehrheit (min. 3/4 des vertretenen Grundkapitals), dass dies unterbleiben soll. Anwendung finden die neuen Gesetze erstmal auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2006.Links:http://www.bmj.de/enid/0bc9b489a7aa5dc389d4f5dd137f4bce,4f944a707265737365617274696b656c5f6964092d0932323031093a096d795f79656172092d0932303035093a096d795f6d6f6e7468092d093037/Presse/Pressemitteilungen_58.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Kapitalgesellschaften haben ihren Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Dort sind ab dem 1.1.2006, u.a. neben den Angaben über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Bezüge der jeweiligen Vorstandsmitglieder anzugeben.

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