Online-Archiv: Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht

Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich wegen eines im Online-Archiv gespeicherten Zeitungsartikels das Persönlichkeitsrecht gegen die allgemeine Pressefreiheit abzuwägen. Streitgegenstand war ein Artikel im Online-Archiv der WELT. Ausgangspunkt der Entscheidung...

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Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich wegen eines im Online-Archiv gespeicherten Zeitungsartikels das Persönlichkeitsrecht gegen die allgemeine Pressefreiheit abzuwägen. Streitgegenstand war ein Artikel im Online-Archiv der WELT.

newsAusgangspunkt der Entscheidung ist ein Artikel über ein Gazprom-Manager, der in dem Online-Archiv der WELT durchgehend abrufbar ist. Der Manager sah sich durch den Artikel in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und forderte die Unterlassung. Inhalt des Artikels war ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung, welches zuletzt gegen Geldauflage eingestellt wurde.

Der Bundesgerichtshof allerdings wies die Forderung zurück. Zum einen sei die Persönlichkeitsverletzung nicht schwerwiegend, sie trete in dem konkreten Fall hinter dem allgemeinen, öffentlichen Informationsinteresse zurück. Darüber hinaus habe die Meldung durch die Einstellung des Strafverfahrens ihre Aktualität nicht verloren. Der Artikel habe außerdem „sachlich ausgewogen“ über den Fall berichtet.Links:Verlag Dr. Otto-Schmidt

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Pressefreiheit und das öffentliche Informationsinteresse sind Rechtsgüter, denen der BFH erfahrungsgemäß ein schweres Gewicht einräumt. Klagen, z.B. wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrecht, haben damit nur in besonderen Fällen ausreichend Aussicht auf Erfolg, wenn gleichzeitig ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.

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