Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Beschluss vom 25.11.2006, dass Online-Untersuchungen von Computern illegal sind. Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern seien nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung „die notwendige gesetzliche Gestattung“ fehle. Auch die Vorschriften zur Überwachung von E-Mail Kommunikation oder über Hausdurchsuchungen bieten keine gesetzliche Grundlage für solche Maßnahmen. Das Bundesinnenministerium stoppte daraufhin sämtliche Online-Durchsuchung seitens des Bundeskriminalamtes.
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Wichtig für den IT-Unternehmer:
Ohne eine zusätzliche Gesetzesgrundlage sind Online-Durchsuchungen von PC-Systemen unzulässig. Die gewonnen Informationen dürfen – zu Mindest nach der aktuellen Rechtslage – somit nicht verwendet werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob nicht die Regierung bald eine Rechtsgrundlage für eine „Chaos Computer Polizei“ schaffen wird.