Option „Produkt weiterempfehlen“ kann rechtswidrig sein

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied mit dem Urteil vom 25.10.2005 (3 U 1084/05), dass die Webseitenoption „Produkt weiterempfehlen“ mit automatischer eMail an Dritte dann wettbewerbswidrig ist, wenn die zu...

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wettbewrechtDas Oberlandesgericht Nürnberg entschied mit dem Urteil vom 25.10.2005 (3 U 1084/05), dass die Webseitenoption „Produkt weiterempfehlen“ mit automatischer eMail an Dritte dann wettbewerbswidrig ist, wenn die zu versendende eMail über die eigentliche Produktbeschreibung hinausgehende Werbeinhalte aufweist. Hierbei handele es sich nach Ansicht der Richter um eine unzumutbare Belästigung der Empfänger und damit ein Verstoß gegen § 7 UWG.Links:http://www.jurpc.de/rechtspr/20060033.htm

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Nach Deutschem Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, dem potentiellen Kunden ohne dessen vorherige Einwilligung Werbe-eMails zu übersenden (§ 7 UWG). Unternehmen sollten sich daher vor Versendung vergewissern, dass eine Einwilligung des Empfängers auch tatsächlich vorliegt. Im vorliegenden Fall ging es um eine von Dritten initiierte Produktempfehlung mit umfangreichen Werbeinhalten, die auch andere Produkte betrafen. Hier ist Vorsicht geboten, wie das Urteil des OLG Nürnberg zeigt.

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