Pauschale Urheberrechtsabgabe auf Computer bestätigt

Das Oberlandesgericht München bestätigte vor Kurzem mit einem einschlägigen Urteil (29 U 1913/05) die pauschale Urheberrechtsabgabe auf Computer. Da es grundsätzlich möglich und auch erlaubt sei, mit Computern...

2506 0
2506 0

auktionenDas Oberlandesgericht München bestätigte vor Kurzem mit einem einschlägigen Urteil (29 U 1913/05) die pauschale Urheberrechtsabgabe auf Computer. Da es grundsätzlich möglich und auch erlaubt sei, mit Computern Texte zu kopieren, sollen deutsche Hersteller pro importierten Rechner 12 Euro an die Verwertungsgesellschaft Wort in München abführen. Das Landgericht hatte den Betrag zuvor auf 30 Euro festgelegt. Allerdings gelte die Regelung rückwirkend ab dem 24. März 2001. Die VG Wort wird das Geld dann entsprechend an die Authoren ausschütten. Es ist im Weiteren davon auszugehen, dass das Beklagte Unternehmen (Fujitsu Siemens) in die Revision gehen wird und der Fall somit dem Bundesgerichtshof zur letztinstantzlichen Entscheidung vorgelegt wird. Unabhängig davon gelte die Entscheidung aber wohl auch für Notebooks und Server.Links:http://portale.web.de/Computer/msg/6030428/

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Entscheidung führt schätzungsweise zu einer Belastung der deutschen PC-Industrie i.H.v. 355 Millionen Euro für die Jahre 2002 bis 2005. Bei einer Bestätigung der Entscheidung wäre Deutschland das einzige EU-Land mit einer solchen Abgabe. Die Dringlichkeit einer Reform des veralteten Urheberrechtsgetzes wird hier mehr als deutlich.

Weitere Informationen zum Thema

 

In this article