PEARL gewinnt ADR-Verfahren um Domain pearl.eu

Die Fa. PEARL Agency Allgemeine Vermittlungsgesellschaft mbH (www.pearl.de) hat vor dem Tschechischen Schiedsgerichtshof mit Beschluss vom 10.11.2006 das ADR-Verfahren um die EU-Domain pearl.eu (Az.02792) gewonnen. Die Inhaberin einer...

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Die Fa. PEARL Agency Allgemeine Vermittlungsgesellschaft mbH (www.pearl.de) hat vor dem Tschechischen Schiedsgerichtshof mit Beschluss vom 10.11.2006 das ADR-Verfahren um die EU-Domain pearl.eu (Az.02792) gewonnen. Die Inhaberin einer DE-Marke, welche von der Kanzlei Dr. Wulf vertreten wurde, hatte bei der EURid im Rahmen des Sunrise-Verfahrens Markenrechte geltend gemacht und beim Onlineantrag als Antragstellerin nicht die vollständige Geschäftsbezeichnung, sondern lediglich die gebräuchliche Abkürzung „PEARL Agency GmbH“ verwendet. Die EURid hatte eine Zuteilung im Rahmen des Sunrise-Verfahrens mit Entscheidung vom 6.7.2006 abgelehnt. Zur Begründung wurde eine Abweichung zwischen Antragstellerin und Markeninhaberin angeführt. Die Schiedsrichterin wertete diese Entscheidung jedoch als rechtswidrig, da dem Sachbearbeiter hätte auffallen müssen, dass es sich um ein und dasselbe Unternehmen gehandelt habe.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/medialib/adr-pearl.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Das ADR-Verfahren spielt nach Ablauf der entsprechenden Beschwerdefristen heute keine ausschlaggebende Rolle mehr. Allerdings können Inhaber von Schutzrechten weiterhin Ihre EU-Domain auf dem gerichtlichen Wege erwirken, soweit Sie bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wurden. Näheres erfahren Sie in einem Beitrag von RA Dr. Wulf zum Thema.

Weitere Informationen zum Thema

 

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