Pflicht zur Domain-Übertragung konkretisiert

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 17.11.2005 (2/3 O 341/03), dass bei einer im Rahmen eines Prozessvergleiches getroffenen Verpflichtung zur Übertragung einer Domain die alleinige...

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domainrecht2Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied mit dem Urteil vom 17.11.2005 (2/3 O 341/03), dass bei einer im Rahmen eines Prozessvergleiches getroffenen Verpflichtung zur Übertragung einer Domain die alleinige Erklärung der Domainübertragung nicht ausreicht. Wie bei einem Vertrag mit einem Service Provider müsse die begehrte Internet-Adresse innerhalb der gesetzten Frist auf den Namen des neuen Inhabers registriert werden. In dem vorliegenden Streit handelte es sich um die Domains „fetenplaner.org“, „fetenplaner.net“ sowie „fetenplaner.com“.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=8B1E31E2CB9F4C50ADA5C52E10790370&docid=169987&docClass=NEWS&site=MMR&from=mmr.20

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Ein Unternehmer, der sich zur Übertragung einer Domain verpflichtet, schuldet die erfolgreiche Registrierung dieser auf den Namen des neuen Inhabers. Das bloße Bemühen ist nicht ausreichend und stellt eine Nichterfüllung dar, die mitunter auch zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

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