Der Bundesgerichthof hatte mit dem Urteil vom 07.04.2005 (I ZR 314/02) bezüglich Unternehmen, die ihre Ware im Internet anbieten, über die Angabe von Lieferzeiten zu entscheiden. Die Richter vertreten die Auffassung, dass der durchschnittliche Verbraucher bei Internet-Versandhäusern damit rechne, dass die Ware sofort versendet werde. Eine Irreführung des Kunden liegt infolgedessen vor, wenn auf eventuelle längere Lieferzeiten nicht ausdrücklich hingewiesen wird, so das Gericht.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e3f913212dca7acaeeca4173ce0e39a2&nr=32946&pos=0&anz=1
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Auf längere Lieferfristen sollte bei Kaufangeboten im Internet unbedingt hingewiesen werden.
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