Porsche Boxter als dreidimensionale Marke eintragungsfähig

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 15.12.2005 (I ZB 33/04), dass die Form eines Automobils als dreidimensionale Marke in das Markenregister eingetragen werden kann. Das Deutsche Patent-...

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wettbewrechtDer Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 15.12.2005 (I ZB 33/04), dass die Form eines Automobils als dreidimensionale Marke in das Markenregister eingetragen werden kann. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Eintragung des Fahrzeuges (hier: Porsche Boxter) zunächst abgelehnt, da die Form nicht unterscheidungsfähig sei und zudem ein Freihaltebdürfnis vorliege. Die Richter des BGH waren hier anderer Ansicht. Die Verbraucher seien mittlerweile daran gewöhnt, von der Form eines PKWs auf den Hersteller zu schließen. Somit könne Porsche die Eintragung der Marke beanspruchen.Links:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e393b6ec6dd1f77d22bf306e37925913&nr=34662&linked=pm&Blank=1

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Ob eine Marke Unterscheidungskraft besitzt, bestimmt sich nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise.

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