Postbank erstreitet Domain

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 08.03.2005 (33 O 343/04), dass die Registrierung der Domain „postbank.com“ gegen das Namensrecht der in der Bundesrepublik als „Postbank“ bekannten...

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799d0e4e16Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 08.03.2005 (33 O 343/04), dass die Registrierung der Domain „postbank.com“ gegen das Namensrecht der in der Bundesrepublik als „Postbank“ bekannten Privatkundenbank verstoße. Die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes wurde zunächst bejaht, da der Domainname auch im Inland abrufbar ist. Da der Beklagte im Weiteren keine eigenen Rechte an der Bezeichnung geltend machen konnte und zudem auch keine Inhalte unter der Domain angeboten wurden, befanden die Richter den Unterlassunganspruch für begründet. Schon jeder private Gebrauch des fremden Namens durch einen Nichtberechtigten führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Der Bekanntheitsgrad des klagenden Unternehmens liege bei 80%, hinzukommen über 70 eingetragene Markenrechte an der Bezeichnung.Links:http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2005/33_O_343_04urteil20050308.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Unternehmer sind gut beraten, niemals Namen von fremden Personen, Gemeinden, staatlichen Einrichtungen oder Firmen – auch nicht mit einem Zusatz – zu verwenden, es sei denn, sie können selber Rechte an der Bezeichnung geltend machen.

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