Prince gewinnt Klage gegen illegale Konzertmitschnitte

Das Landgericht Berlin hatte mit dem Urteil vom 09.05.2006 (16 O 235/05) über einer Klage seitens des amerkanischen Sängers Prince zu entscheiden. Dieser hatte sich gegen die Verbreitung...

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rechtsbruchDas Landgericht Berlin hatte mit dem Urteil vom 09.05.2006 (16 O 235/05) über einer Klage seitens des amerkanischen Sängers Prince zu entscheiden. Dieser hatte sich gegen die Verbreitung eines illegalen Konzertmitschnittes (so genannte „Bootlegs“) aus den 80er Jahren wehren wollen – mit Erfolg. Ein Konzertbesucher hatte einen Auftritt des Künstlers mit einer Amateur-Kamera aufgezeichnet und nun, 20 Jahre später, als DVD auf dem deutschen Markt vertrieben. Aufgrund der Klage untersagten die Richter es dem mutmaßlichen Fan, die DVD weiter zu vervielfältigen und zu verbreiten. Darüberhinaus habe er sämtliche Kopien zu vernichten und Angaben über seine erzielten Umsätze zu machen. Eine Urheberrechtsverletzung machten die Richter u.a. daran fest, dass die Ton- und Bildqualität so miserabel sei, dass das Ansehen und der Ruf des Künstlers in erheblichem Maße gefährdet werde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.Links:http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=74C00B8BCB104D60BD3F246212497345&docid=187667&highlight=16+O+235%2F05

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Grundsätzlich hat der Urheber das ausschließliche Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Zudem räumt das deutsche Urheberrecht dem Künstler auch diverse Verwertungsrechte ein, wie z.B. das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht.

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