„Rabatt-Würfeln“ ist unzulässig

Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem vor kurzem bekannt gewordenen Urteil (6 W 23/07, Pressemitteilung v. 16.7.2007), dass Supermärkte nicht mit einer „Rabatt-Würfel“-Aktion werben dürfen. Das Angebot sah...

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rechtsbruchDas Oberlandesgericht Köln entschied in einem vor kurzem bekannt gewordenen Urteil (6 W 23/07, Pressemitteilung v. 16.7.2007), dass Supermärkte nicht mit einer „Rabatt-Würfel“-Aktion werben dürfen. Das Angebot sah vor, dass die Kunden vor dem Bezahlen an der Kasse um die Höhe eines Rabatts auf den Endpreis der von ihnen gekauften Waren würfeln könnten und so fünf, 15 oder 25 Prozent Rabatt erzielen würden. Nach Ansicht der Richter sei dies aber eine unlautere Wettbewerbshandlung, da das Unternehmen den Erwerb der Ware an ein Gewinnspiel gekoppelt habe. Der Preisnachlass stelle insofern den Gewinn dar. Darüber hinaus werde auch die Spiellust der Kunden ausgenutzt, sodass mittelbar eine Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit zum Nachteil der Mitbewerber vorliegt. Der Unterlassungsklage wurde stattgegeben.Links:http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/2007/rabatt.pdf

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Gem. § 4 Nr. 6 UWG handelt unlauter, wer die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht. Dies gilt zweifelsohne branchenübegreifend. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Preisausschreiben oder das Gewinnspielnaturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden ist.

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