Nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. September 2005 muss die Rechnung nun auch den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung enthalten. Dies gilt auch, wenn das Datum mit dem der Rechnung übereinstimmt. Es reicht allerdings aus, lediglich den Kalendermonat anzugeben.Links:http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/recht_und_fair_play/steuerrecht/umsatzsteuer/PflichtangabenRechnungen.jsp
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Rechnungen müssen alle bestehenden Pflichtangaben wie u.a. Rechnungsempfänger, Steuernummer oder fortlaufende Rechnungsnummer enthalten, damit der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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