Rechnungswesen: Gravierende Änderungen- durch Mehrwertsteuerpaket 2010

Das von der EU ins Leben gerufene Mehrwertsteuerpaket 2010, welches mit dem Jahressteuergesetz 2009 ins deutsche Recht übernommen wurde, bringt eine Vielzahl von gravierenden Änderungen für Unternehmen im...

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Das von der EU ins Leben gerufene Mehrwertsteuerpaket 2010, welches mit dem Jahressteuergesetz 2009 ins deutsche Recht übernommen wurde, bringt eine Vielzahl von gravierenden Änderungen für Unternehmen im Umsatzsteuerrecht. Durch das neue Paket wird eine Reihe von Umstrukturierungen und Anpassungen im Rechnungswesen notwendig. Im Paket wird eine Neudefinition des Orts eingeführt, an dem Dienstleistungen versteuert werden. Darüberhinaus sind im Paket neue Erklärungspflichten zur Umsatzsteuer enthalten, welche zur Folge haben, dass die EDV-Systeme angepasst werden müssen. Hierbei ist vor allem auf die rechtzeitige Einbindung zu achten.

Als eine weitere Änderung wird ein neues Vorsteuer-Vergütungsverfahren ins Leben gerufen. Dieses wird vor allem für Unternehmen relevant, die auch außerhalb der Bundesrepublik Waren und Dienstleistungen anbieten.
Die Neuregelungen betreffen diverse Bereiche und sind für einen Laien nicht leicht zu überschauen. Aus diesem Grund wurde ein Informationsportalwww.umsatzsteuer2010.de eingerichtet.  Hier können sich die betroffenen Unternehmen unkompliziert einen umfangreichen Leitfaden, kostenlos  bestellen, welcher alle Neuregelungen im Einzelnen darstellt und erklärt. In diesem Leitfaden sind auch Checklisten und Praktikertipps integriert worden,  die erklären sollen, wie die neuen Anforderungen im Umsatzsteuerrecht möglichst wenig aufwendig umgesetzt werden können.
Auf dem besagten Portal lässt sich auch ein Schnelltest finden, der darüber Auskunft geben soll, ob das Unternehmen bereits ausreichend auf die Neuerungen eingestellt ist oder nicht. Auch ein Newsletter zu allen folgenden Änderungen im Mehrwertsteuerrecht  kann auf dem Portal abonniert werden.

Was bedeutet das Mehrwertsteuerpaket im Einzelnen?
Ab dem 01.10.2010 wird eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Kraft treten. Diese basiert, wie bereits erwähnt, auf einer Europarechtlichen Vorgabe. Der Sinn dieser Gesetzesänderung ist es, transnationale Dienstleistungen innerhalb der EU zu vereinfachen und die Abwicklung dieser zu beschleunigen.

Die wichtigsten Änderungen sehen wie folgt aus:

  • Der Dienstleistungsort wird nach neuen Prinzipien bestimmt: Bislang wurde der Dienstleistungsort nach dem Ursprungslandprinzip bestimmt. Daraus folgte, dass die Leistungen stets im Heimatland des Dienstleisters besteuert wurden. Ab dem 01. Januar wird dieses umgekehrt. Von dann an wird das Bestimmungslandprinzip gelten. Nach diesen, werden Leistungen und Güterbeförderungen immer an dem Ort besteuert werden , an dem die sie auch tatsächlich ausgeführt werden.  Dabei geht es nur um Leistungsaustausch zwischen Unternehmen. Der Leistungsaustausch zwischen Endverbrauchern und Unternehmen wird nicht von der Änderung betroffen sein.  Aus der Änderung des Besteuerungsorts ergeben sich neue Aufzeichnungs- und erklärungspflichten für die Betroffenen.
  • Des weiteren wird, nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, die Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer über einen elektronischen Antrag abgewickelt werden. Hierfür ist bislang das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Dieses wird die digitale Plattform für die Rückerstattungsanträge aufbauen und zur Verfügung stellen. Das Ziel der elektronischen Abwicklung liegt in einer Vereinfachung der Antragsverfahren für international Tätige Unternehmen sowie in einer Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Links:Informationsportal zum Mehrwertsteuerpaket 2010 auf umsatzsteuer2010.de

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Die Änderungen bringen nicht nur entbürokratisierende Ergebnisse mit sich, sondern bedeuten, vor allem in der Umstellungsphase, einen enormen Aufwand für das Rechnungswesen eines Unternehmens. Hier müssen alle Neuregelungen berücksichtigt und implementiert werden. Auch für die IT-Abteilungen wird es hier eine Menge zu tun geben, da das Rechnungswesen in so gut wie allen Unternehmen komplett softwaregestützt arbeitet. Dies bedeutet, dass die bislang eingesetzten Programme an die neuen erklärungspflichten angepasst werden und, neue Buchungsoptionen eingepflegt werden müssen.  Ggf. wird es sogar notwendig sein auf neue Programme im Rechnungswesen umzustellen.  Auch die digitalisierte Rückerstattung der Umsatzsteuer erfordert Neuerungen, sowohl im Verfahren, als auch in der IT.
Hier könnten sich für Anbieter von Softwarelösungen im Bereich Rechnungswesen neue Gewinnchancen ergeben.

Es ist zwingend dazu zu raten, die Regelungen des Mehrwertsteuerpakets 2010 baldmöglichst zu berücksichtigen

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