Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Urteil vom 18.05.2006 (I ZR 183/03 ), dass die Verwendung von kennzeichenrechtlich geschützten Begriffen in Meta-Tags eine Rechtsverletzung darstellt. Bisher sei es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum umstritten gewesen, ob es eine kennzeichenmäßige Benutzung darstellen kann, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Diese Rechtsunsicherheit beendet der Senat, indem er die Rechtsverletzung – gestützt auf das Markenrecht – bejaht und dem Unterlassungsanspruch stattgegeben hat.Links:http://www.it-rechtsinfo.de/index.php/urteile/34/
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Bereits in mehreren Einträgen stellte IT-Rechtsinfo die Rechtslage zum Thema Meta-Tags dar (OLG München, 29 U 5753/04; LG Hamburg, 312 O 632/05; OLG Hamburg,3 U 235/05).Unterschiedliche Gerichte vertraten dabei bisher auch unterschiedliche Ansichten. Nun steht zur Freude aller Markeninhaber fest: Die Verwendung einer fremden Marke in Meta-Tags ist unzulässig!