Die EURid, die Vergabestelle für Internet-Domains mit der Endung „.eu“, hat in einer Presseerklärung vom 06.10.2005 bekanntgegeben, dass die sogenannte „Sunrise Periode“ am 7. Dezember 2005 beginnen wird. Demnach können in zwei Phasen zunächst alle öffentlichen Einrichtungen und die Inhaber eingetragener Markennamen einen Eintrag einreichen (07.12.2005 bis 06.02.2006), in Phase 2 wird die Registrierung dann für Personen oder Unternehmen mit anderen, früheren Rechten (z.B.Firmenname oder Künstlername) freigegeben (07.02.2006 bis 06.04.2006). Ab dem 7. April steht es dann jedem EU Bürger offen, sich um eine dotEU-Domain zu bemühen.Links:http://www.eurid.eu/en/documents/file_folder.2005-10-04.6166134796/pressrelease_de.pdf
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Auch bei der Vergabe der dotEU-Domains gilt grundsätzlich das „First come, first served“-Prinzip. In den ersten beiden Phase (Sunrise-Periode) besteht allerdings insofern ein gewisser Schutz, als dass das Recht auf die Bezeichnung nachgewiesen werden muss. Haben mithin zwei Parteien das Recht an einem Namen, so ist Schnelligkeit widerum ein entscheidender Faktor.
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