Registrierungszeitpunkt bei der Domain-Vergabe entscheidend

Das Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 27.07.2004 (33 O 55/04), dass es bezüglich einer Namensrechtverletzung bei der Domain-Vergabe auf den Zeitpunkt der Registrierung ankommt. Auf ein...

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markenrechtDas Landgericht Köln entschied mit dem Urteil vom 27.07.2004 (33 O 55/04), dass es bezüglich einer Namensrechtverletzung bei der Domain-Vergabe auf den Zeitpunkt der Registrierung ankommt. Auf ein durch die Nutzung der Domain entstandenes Markenrecht kann sich der Inhaber nicht berufen, da bereits die Registrierung eine unzulässige Namensanmaßung vorliegt und ein Beseitigunganspruch aus § 12 BGB fortan besteht. Das Prioritätsprinzip gelte folglich nur, wenn im Zeitpunkt der Anmeldung eine beidseitige Berechtigung an dem Namen bestehe.Links:http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2004/33_O_55_04urteil20040727.html

Wichtig für den IT-Unternehmer:

Vor der Registrierung einer Domain sind unbedingt eventuelle Marken- oder Namensrechtverletzungen zu prüfen. Auch empfiehlt es sich sehr, das Recht nach Möglichkeit im Vorfeld z.B. durch eine Markenanmeldung zu sichern. Anonsten gilt bei der Domain-Vergabe das „First come, first served“ – Prinzip der Denic.

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