Das Landgericht Düsseldorf hatte mit dem Urteil vom 24.10.2012 (23 S 66/12) über die Höhe des Schadensersatzes bei der unberechtigten Verwendung eines Bildes im Rahmen von eBay zu entscheiden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Auktionär ungefragt die Bilder eines anderen Verkäufers übernommen, um sein Gebot zu bewerben. Dabei waren die Bilder allerdings sichtbar laienhaft angefertigt. Es handelte sich zudem auf beiden Seiten um private Verkäufer. Der daraufhin entbrannte und zu Gericht getragene Streit bezog sich nun auf die Höhe des Schadensersatzes, die für die unerlaubte Bildverwendung zu entrichten sei. Die Richter entschieden, dass hier ein Betrag von € 20,00 pro Bild angemessen ist. Dies entspricht auch der bisher ergangenen Rechtsprechung zu dieser Frage.Links:Volltext bei JustizNRW
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Es kann nicht oft genug betont werden: Die Verwendung von fremden Bildern im Internet ist unbedingt zu unterlassen. Wenngleich die Schadenshöhe im obigen, privaten Fall sehr gering ist, so können im gewerblichen Bereich schnell stattliche Forderungen entstehen.
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