In einer Pressemitteilung vom 12.04.2005 teilte die die Europäische Vergabestelle für DotEU-Domains (EURid) mit, dass die Schlichtungsregeln für etwaige Streitigkeiten um die neuen Internet-Adressen nun vorliegen. Demnach bestehen im Grunde zwei Verfahrensmöglichkeiten. Zum einen können sich Unternehmer gegen die EURid als Vergabestelle selber wehren, wenn diese entsprechende EU-Verordnungen und Richtlinien nicht korrekt angewandt hat. Andererseits können sie auch gegen einen anderen Domain-Inhaber vorgehen, wenn sie z.B. in ihren Markenrechten verletzt sehen. Zuständig ist das in Prag ansässige Schiedsgericht der Wirtschafts- und Agrarkammer der Tschechischen Republik.Links:http://www.eurid.eu/en/news/press/ADRproviders
Wichtig für den IT-Unternehmer:
Die Registrierung von EU-Domains beginnt am 7. Dezember 2005. IT-Rechtsinfo hat daher die wichtigsten Informationen einmal zusammengefasst.
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